Geschäftsbericht 2025 – ÖBB-Infrastruktur AG

ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss 136 Sicherheit auf Bahnanlagen ist von besonderer Bedeutung, da in Österreich jedes Jahr Menschen infolge von unüberlegtem Handeln, Unwissenheit und Leichtsinn an Gleisanlagen zu Schaden kommen. Zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit sowie der Bahnbenützenden wird eine Sicherheitskampagne betrieben. Um Sicherheitsrisiken des operativen Betriebs, beispielsweise durch Zug- oder Verschubunfälle, für Verbraucher:innen und Endnutzer:innen sowie für Mitarbeiter:innen zu minimieren, wurde die Konzern-Sicherheitsstrategie Betriebliche Sicherheit und das Sicherheitsprogramm entwickelt (siehe Unterkapitel „S4-4 S4-5“ ). Die Beachtung der Menschenrechte steht für den ÖBB Infrastruktur-Konzern auch im Kontext der Verbraucher:innen und Endnutzer:innen an oberster Stelle und ist in bestehenden Policies (Code of Conduct, Supplier Code of Conduct, ÖBB- interne Gleichstellungspolicy) des ÖBB Infrastruktur-Konzerns festgeschrieben. Informationen dazu sind in Unterkapitel „ESRS 2 GOV-4“ zu finden. Für das Jahr 2025 wurden keine schwerwiegenden Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten in Verbindung mit den Verbraucher:innen und Endnutzer:innen des ÖBB Infrastruktur-Konzerns bekannt. S4-2 S4-3 Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen in Bezug auf Auswirkungen und Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Bedenken äußern können Zur Einbeziehung der Verbraucher:innen und Endnutzer:innen werden durch die Organisationseinheit Unternehmensentwicklung mindestens alle zwei Jahre Kund:innenzufriedenheitsumfragen durchgeführt. Die Ergebnisse der Umfrage werden den betroffenen Bereichen zur Verfügung gestellt und bilden die Basis für die weitere strategische Ausrichtung, für die Ableitung von operativen Maßnahmen und zur Identifikation und Implementierung von Verbesserungsmöglichkeiten. Als höchste Position im ÖBB Infrastruktur-Konzern ist der Vorstand, der für Betrieb, Markt und Digitalisierung zuständig ist, für die Verankerung der Erkenntnisse in der Unternehmensstrategie verantwortlich. Es gibt unterschiedliche Methoden für Umfragen, die angewendet werden (quantitativ, qualitativ, Strukturgleichungsmodelle etc.). Der Mehrwert dieser Umfragen bei diesen Kund:innengruppen kann wie folgt beschrieben werden: Kenntnis über Zufriedenheit der Leistungserbringungen, Erhebung von konkreten Verbesserungspotenzialen, Kenntnis über zukünftige Erwartungen / langfristigen Kund:innenbedarf, Originalfeedback der Nutzer:innen, Wissen und Grundmeinungen zum ÖBB Infrastruktur-Konzern zur Ableitung von strategischen Stärken und Schwächen bzw. Chancen und Risiken. Der direkte Austausch mit Menschen mit Behinderungen, Interessenvertretungen und Expert:innen erfolgt je nach Thema direkt vor Ort an Bahnhöfen und / oder über Videokonferenzen im digitalen Raum. Stakeholder:innen können unter anderem bei neuen Bahnhöfen, Produkten und Innovationen im Bereich Kund:inneninformation und Wegeleitung, bei Elementen der Bahnhofsausstattung sowie der Umsetzung kleinerer Maßnahmen im Bestand diskutieren und mitgestalten. Ziel ist es, nachhaltige Maßnahmen und Konzepte umzusetzen, die eine barrierefreie und inklusive Mobilität fördern. An den Diskussionen und dem Austausch zur Weiterentwicklung der Barrierefreiheit beteiligten sich im Berichtsjahr 2025 wieder verschiedene Stakeholder:innen aus dem öffentlichen und privaten Sektor, was sich auf die positive Wirksamkeit der Zusammenarbeit zwischen dem ÖBB Infrastruktur-Konzern und dessen Verbraucher:innen und Endnutzer:innen rückführen lässt. Exemplarisch seien hier Mitarbeiter:innen von Interessenvertretungen (z. B. Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs, Österreichischer Behindertenrat, bizeps, Verein Blickkontakt), nationalen Verkehrsunternehmen (z. B. Wiener Linien), Expert:innen der Stabsstelle Barrierefreiheit des BMIMI und des Sozialministeriums sowie Expert:innen im Bereich Barrierefreiheit genannt. Des Weiteren findet ein enger Austausch mit anderen Bahnen im EU-Raum im Rahmen von Arbeitsgruppen, wie zum Beispiel der UIC (International union of railways) oder der CER (Community of European Railway and Infrastructure Companies), statt. Die oben beschriebenen Methoden dienen jedoch nicht nur der Einbeziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen, sondern unterstützen auch bei der Evaluierung der Wirksamkeit der in Unterkapitel „S4-4 S4-5“ beschriebenen Maßnahmen sowie der Identifikation von möglichen weiteren Maßnahmen. Für Anfragen und Beschwerden zu Infrastrukturthemen stehen den Verbraucher:innen und Endnutzer:innen das im Unterkapitel „S3-2 S3-3“ beschriebene Kund:innenservice im Bereich „B2C“ sowie die Beschwerdekanäle des ÖBB Infrastruktur-Konzerns zur Verfügung. Diese stellen sicher, dass im Fall von negativen Auswirkungen Abhilfemaßnahmen effektiv und zeitgerecht eingeleitet werden. Konzepte, welche der ÖBB Infrastruktur-Konzern anwendet, um Einzelpersonen vor Vergeltungsmaßnahmen zu schützen, werden im Unterkapitel „G1-1 G1-3“ erläutert.

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