Geschäftsbericht 2025 – ÖBB-Infrastruktur AG

ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss 137 S4-4 S4-5 Maßnahmen und Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen Die folgenden Ziele sollen dabei unterstützen, den Service des ÖBB Infrastruktur-Konzerns stetig zu verbessern. Diese Ziele wurden mithilfe von den Ergebnissen der in Unterkapitel „S4-2 S4-3“ beschriebenen Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen erarbeitet. Die Verwirklichung dieser Ziele wird durch das regelmäßige Erheben der Zielwerte nachverfolgt. Ziel Zieljahr Zielniveau Einheit/KPI Basisjahr Basisjahr- wert Wert 2025 Wert 2024 Konzepte Wesent- liche IRO Steigerung der Kund:innenzufriedenheit auf 76 Punkte im Jahr 2030 1) . 2030 76,0 Punkte 2023 74,0 74,0 73,0 S4-K-1 S4-K-2 S4-A-1 S4-F-1 S4-A-3 Angebot einer barrierefreien Verkehrsstation im Netz der ÖBB-Infrastruktur AG für 90 % der Fahrgäste bis 2027 2) 2027 90,0 % 2022 86,5 88,6 88,2 S4-K-1 S4-K-2 S4-A-4 Verbesserung des betrieblichen Sicherheitsindex (BSX) 3) 2030 55,7 Punkte 2012- 2016 71,0 41,9 52,3 S4-K-2 S4-K-3 S4-A-2 1) Die Zufriedenheit der B2C-Kund:innen wird durch ein externes Unternehmen mittels einer konzernweiten Befragung von Fahrgästen erhoben. Die Erhebung erfolgt durch Telefoninterviews, schriftlich anhand von Fragebögen (Selbstausfüller) und Beobachtungen bzw. Mystery-Touren. Für den Wert wird die Bewertung der Selbstausfüller herangezogen. Es werden für den ÖBB Infrastruktur-Konzern relevante Informationen zu diversen Themen (z. B. Pünktlichkeit, Barrierefreiheit Bahnhof, persönliches Sicherheitsgefühl am Bahnhof etc.) abgefragt. Die maximale Punkteanzahl beträgt 100 Punkte. 2) Die Kennzahl Barrierefreiheit berechnet sich mittels Division der Summe der Reisenden an barrierefreien Bahnhöfen durch die Summe der gesamten Reisenden. Die Angabe der Kennzahl erfolgt in Prozent und wird jährlich ermittelt. 3) Ausgangsbasis ist Wert von 2012 mit 100. Die Basis der Zielwertberechnung wurde aus dem 5-Jahres-Schnitt von 2012 bis 2016 mit einer jährlichen Verbesserung um 2 % ab 2018 definiert und im Jahr 2023 bis 2030 fortgeschrieben. Berechnung: Der betriebliche Sicherheitsindex berechnet sich aus Anzahl der definierten Vorfälle / Ereignisse multipliziert mit einer vom jeweiligen Schadenspotenzial abgeleiteten Gewichtung und wird mit den gefahrenen Zugkilometern normiert. Die Darstellung des Index erfolgt in Punkten, wobei die Entwicklung in Relation zum Bezugspunkt (Ausgangsbasis ist der Indexwert 2012 = 100) dargestellt wird. Je niedriger der Wert, desto besser. Die Einbindung der Interessenträger:innen erfolgt über die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse (siehe Unterkapitel „ESRS 2 IRO-1“ ), bei der Zielformulierung werden diese jedoch nicht gezielt einbezogen. Im folgenden Abschnitt werden weitere Informationen zu den oben genannten Zielen im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen erläutert sowie die wichtigsten Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele aufgelistet. Diese Maßnahmen wurden ergriffen, um wesentliche negative Auswirkungen des ÖBB Infrastruktur-Konzerns auf Verbraucher:innen und Endnutzer:innen zu minimieren und wesentliche positive Auswirkungen zu erzielen. Die dafür zugewiesenen finanziellen Mittel sind im öffentlich einsehbaren Rahmenplan verankert. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch die im Unterkapitel „S4-2 S4-3“ beschriebenen Kanäle nachverfolgt werden. Zusätzlich werden in diesem Unterkapitel Beschwerdemöglichkeiten für Verbraucher:innen und Endnutzer:innen beschrieben. Sofern aufgrund von Beschwerden Abhilfemaßnahmen notwendig sind, werden diese individuell und fallspezifisch eingeleitet, um negative Auswirkungen zu mindern. Ist ein Ziel oder eine Maßnahme in Verzug, wird explizit darauf hingewiesen. Falls im Berichtsjahr eine wesentliche Änderung einer Zielsetzung vorgenommen wurde, wird dies in der Methodikbeschreibung erläutert.

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