Geschäftsbericht 2025 – ÖBB-Infrastruktur AG
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss 142 Schutz von Hinweisgeber:innen (Whistleblower:innen) Interne und externe Hinweisgeber:innen können Sachverhalte jederzeit an die Compliance-Organisation melden. Zu diesem Zweck ist ein Hinweisgeber:innensystem 49 eingerichtet. Es ermöglicht die Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen über regelwidriges Verhalten – in strukturierter und vertraulicher Form und unter Wahrung der Anonymität. Zusätzlich können Meldungen telefonisch, per Post, per Mail und persönlich (jedenfalls vertraulich) erfolgen. Compliance verantwortet die Entgegennahme, Sichtung und gegebenenfalls Verteilung der Hinweise. Das Hinweisgeber:innensystem wurde auf Basis der Vorgaben des Hinweisgeber:innenschutzgesetzes und der EU-Richtlinie 2019 / 1937 implementiert. Das Compliance-Office ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Identitäten hinweisgebender Personen sowie der im Hinweis allenfalls genannten und betroffenen Personen streng vertraulich zu behandeln und zu schützen. Gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sind jegliche nachteilige Maßnahmen, welche sich gegen die hinweisgebende Person richten, zu unterlassen. Verfahren zur Verhinderung, Aufdeckung, Untersuchung und Weiterverfolgung von Meldungen Das umfassende Compliance-Management-System stellt sicher, dass die geschäftlichen Tätigkeiten des ÖBB Infrastruktur- Konzerns den rechtlichen Vorgaben entsprechen. 49 https://www.bkms-system.com/bkwebanon/report/clientInfo?cin=ry8sbj&c=-1&language=ger.
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