Geschäftsbericht 2025 – ÖBB-Infrastruktur AG

ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss 143 Das Compliance-Office ist verpflichtet, Compliance-relevanten Hinweisen konsequent nachzugehen, um so etwaige Missstände zu beheben. Die Untersuchungsbeauftragten handeln im Auftrag und in Abstimmung mit dem Chief Compliance Officer. Ein Einfluss anderer Führungskräfte auf die Untersuchungsbeauftragten ist ausgeschlossen. Die Ergebnisse führen zu Empfehlungen hinsichtlich Verbesserungspotenzialen sowie zu treffenden Sanktionen. Die Fallverfolgung und Dokumentation des Sachverhaltes erfolgen objektiv und unter Beachtung der Unschuldsvermutung. Die Daten aus Hinweisen und daraus folgenden Compliance-Untersuchungen werden als sensible Daten gewertet, die einem besonderen Vertrauensschutz unterliegen. Die revisionssichere Software erfüllt die rechtlich vorgegebenen Kriterien des Datenschutzes und die definierten Kriterien der Datensicherheit. Das Compliance-Office ist bestrebt, das Compliance-Management-System laufend und unter Berücksichtigung neuer rechtlicher Vorgaben zu evaluieren. Dazu nehmen Compliance-Mitarbeiter:innen an ausgewählten Veranstaltungen teil. Die Compliance-Organisation legt den Aufsichtsorganen einmal jährlich einen umfassenden Bericht über alle Compliance- Tätigkeiten und Untersuchungshandlungen im ÖBB Infrastruktur-Konzern vor. Weiters wird der berechtigte Personenkreis laufend unterjährig entsprechend adressiert. Sensibilisierung Eine der Kernaufgaben der Compliance-Organisation ist es, die Mitarbeiter:innen langfristig und nachhaltig zu Compliance-relevanten Themenbereichen zu sensibilisieren. Es werden zielgruppen- und risikoorientierte Schulungen sowie bewusstseinsbildende Maßnahmen durchgeführt. Sie finden als Präsenzveranstaltungen, Schulung mittels Videokonferenz und in Form eines alle drei Jahre neugestalteten und ausgerollten E-Learning-Programms statt. Im Rahmen der Schulungen werden schwerpunktmäßig insbesondere folgende Themenbereiche zur Vermittlung der Compliance-Konzepte abgedeckt: Korruption (u. a. Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilszuwendungen), Interessenkonflikte (insbesondere im Zusammenhang mit Vergaben), Wirtschaftskriminalität, Nebenbeschäftigungen und Whistleblower:innensystem. Aufgrund der Amtsträgereigenschaft können alle ÖBB Mitarbeiter:innen als Personen in risikobehafteten Funktionen angesehen werden. Über 90 % (VJ: > 90 %) aller ÖBB Mitarbeiter:innen mit eigener ÖBB-E-Mail-Adresse werden von den angebotenen Schulungsprogrammen (persönliche Schulung und / oder E-Learning) erfasst, darunter auch die als Mitglied eines Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgan identifizierten Personen. Gemäß der Definition im ÖBB Konzern fallen darunter die Aufsichtsräte der ÖBB Gesellschaften sowie Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer:innen und Führungskräfte aller Managementlevels (Steuerungsebenen A und B). G1-2 Management der Beziehungen zu Lieferanten Nachhaltige Beschaffung Der ÖBB Infrastruktur-Konzern unterliegt als öffentlicher Sektorenauftraggeber dem Bundesvergabegesetz (BVergG 2018). Gemäß den Grundsätzen des Vergaberechts ist der freie, faire und lautere Wettbewerb, die Gleichbehandlung aller Bewerber:innen und Bieter:innen, sowie Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Umweltgerechtigkeit sicherzustellen. Neben ökologischen Aspekten berücksichtigt die Beschaffung auch soziale Standards. Seit 2021 ergänzt ein Verhaltenskodex für Lieferanten (Supplier Code of Conduct) die AGB. Er definiert ethische Grundsätze in der Zusammenarbeit mit den ÖBB und muss vor der Zusammenarbeit im ÖBB-internen Einkaufssystem ProVia akzeptiert werden. Die ÖBB und somit auch der ÖBB Infrastruktur-Konzern gewährleisten diskriminierungsfreie Ausschreibungen. Die Ausschreibungen werden möglichst so gestaltet, dass auch regionale Lieferanten sowie Klein- und Mittelunternehmen (KMU) an Ausschreibungen teilnehmen können. Der ÖBB Infrastruktur-Konzern nutzt vergaberechtskonforme Ansätze, um Nachhaltigkeitsanforderungen in der Lieferkette sicherzustellen. Bei der Auswahl des Ansatzes spielen marktrelevante Faktoren eine Rolle (Marktreife, Stärke des Wettbewerbs, Nachhaltigkeitsrisiko etc.). So können z. B. in einem höher entwickelten Markt höhere Anforderungen gestellt werden, ohne den Bieterkreis stark einzuschränken. Grundlage ist die ÖBB Toolbox mit juristisch geprüften Nachhaltigkeitskriterien. Zusätzlich berücksichtigt das TCO-COd-Modell neben Gesamt- auch Emissionskosten über den Lebenszyklus. Bei relevanten Lieferanten wird eine externe ESG-Beurteilung eingefordert, um Stärken und Schwachstellen zu analysieren.

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