Geschäftsbericht 2025 – ÖBB-Infrastruktur AG

ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss 144 Ansatz Beschreibung Leistungsbeschreibung Als Teil der geforderten Leistung müssen Nachhaltigkeitsaspekte vom Bieter erfüllt werden (z. B. Wiederverwendung von Aushubmaterial und Baustoffen) Eignungs- oder Auswahlkriterien Mindestanforderungen an Bewerber:innen oder Bieter:innen, deren Nichterfüllung einen Ausschluss vom Wettbewerb bedeutet (z. B. Unternehmenszertifizierungen) Zuschlagkriterien Zuschlagkriterien dienen der Ermittlung des technisch und wirtschaftlich günstigsten Angebots nach dem Bestbieterprinzip. Unternehmen können durch die Erfüllung von ökologischen oder sozialen Nachhaltigkeitsanforderungen in Vergabeverfahren besser bewertet werden (z. B. Bewertung der CO 2 -Emissionen des Transports). Vertragsbestandteile Nachhaltigkeitsaspekte sind als Vertragsbestandteil verpflichtend zu erfüllen und können pönalisiert werden (z. B. Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsperformance während der Vertragslaufzeit). Schulungen Das ÖBB-weite Team „Nachhaltige Beschaffung“ entwickelt gemeinsam Vorgaben und Schulungen weiter, informiert regelmäßig über Neuerungen und unterstützt Einkäufer:innen bei nachhaltigen Ausschreibungen. G1-4 Korruptions- oder Bestechungsfälle Im Kalenderjahr 2025 gab es keine Verurteilungen (VJ: 0) von Mitarbeiter:innen des ÖBB Infrastruktur-Konzerns in Zusammenhang mit Korruptionstatbeständen im Sinne des österreichischen Strafgesetzbuchs. Maßnahmen, um gegen Verstöße gegen Verfahren und Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung vorzugehen, umfassen unter anderem: – Personelle und arbeitsrechtliche Maßnahmen – Systemische und prozessuale Maßnahmen, z. B.: • Laufende Anpassung interner Prozesse und Regelwerke auf Grundlage von Erkenntnissen der Fallverfolgung • Themenschwerpunkte bei Compliance-Schulungen • Durchführung außerordentlicher Revisionsprüfungen • Compliance-Gefährdungsanalysen • Compliance-Kulturprogramm in der ÖBB-Infrastruktur AG G1-6 Zahlungspraktiken Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind öffentlich auf der Website einsehbar und enthalten detaillierte Regelungen zu den Zahlungspraktiken. Abhängig vom Beschaffungsvorhaben werden unterschiedliche AGB vereinbart, (z. B. AGB für Lieferungen, Dienstleistungen, Bauleistungen etc.), die Zahlungsregelungen sind jedoch im Wesentlichen ident. Zahlungspraktiken 2025 2024 Veränderung Veränderung in % Durchschnittliche Tage bis Rechnungsbegleichung (in Tagen) 1) 35,1 33,5 1,6 5 % Anteil angewandter Standardbedingungen bei Zahlungen (in %) 2) 84,0 81,8 2,2 3 % Anhängige Gerichtsverfahren wegen Zahlungsverzug (in Anzahl) 0 0 n.a. n.a. 1) Vom Rechnungsdatum bis zum Ausgleichsdatum. 2) Die Standardbedingung für das Zahlungsziel beträgt 30 Tage.

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