Geschäftsbericht 2025 – ÖBB-Infrastruktur AG
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss 42 Bewertungsmethodik und Schwellenwerte Auswirkungswesentlichkeit Finanzielle Wesentlichkeit Gegenstand der Bewertung Auswirkungen (negativ / positiv, tatsächlich / potenziell) des ÖBB Infrastruktur-Konzerns auf Menschen, Umwelt und Umgebung Finanzielle Auswirkungen auf den ÖBB Infrastruktur-Konzern, die sich aus Auswirkungen oder Abhängigkeiten ergeben können Bewertungskriterien Ausmaß, Umfang, Behebbarkeit, Eintrittswahrscheinlichkeit finanzielles Ausmaß, Eintrittswahrscheinlichkeit Bewertungsskala 1) 4-stufig (1 – wenig / gering, 4 – sehr hoch) bei potenziellen Auswirkungen wurde eine Eintrittswahrscheinlichkeit von 1 bis 3 gewählt 4-stufig (1 – wenig / gering, 4 – sehr hoch) Skalen entsprechen der Risikomatrix des ÖBB Infrastruktur-Konzerns Zeithorizonte Kurzfristig – Berichtsjahr Mittelfristig – 1 bis 5 Jahre Langfristig – > 5 Jahre Kurzfristig – Berichtsjahr Mittelfristig – 1 bis 5 Jahre Langfristig – > 5 Jahre Gewichtung der Kriterien und Berechnung Unterschiedliche Gewichtung Ausmaß und Umfang werden gleich gewichtet, da Auswirkungen breitflächig aber auch lokal schwerwiegend wirken können. Die Behebbarkeit wird geringer gewichtet, da diese oft komplementär zum Ausmaß zu betrachten ist. Eine zu hohe Gewichtung von Behebbarkeit könnte dazu führen, dass geringfügige aber irreparable Auswirkungen überbewertet werden. Alle drei Kriterien werden schließlich mit der Eintrittswahrscheinlichkeit multipliziert. Bei potenziellen negativen Auswirkungen ist lt. ESRS 1 (Punkt 45) dem Schweregrad Vorrang vor der Eintrittswahrscheinlichkeit zu geben. Um dies sicherzustellen, wurde im Prozess eine zusätzliche Kontrolle eingeführt. Gleiche Gewichtung Potenzielles Ausmaß mal Eintrittswahrschein- lichkeit Risiken und Chancen werden aus Bruttosicht erfasst. Im Risikomanagement werden nur noch jene Risiken und Chancen erfasst, die nach dem Setzen von Maßnahmen weiterhin bestehen. Grenzwert 2) 2,0 3) 8,0 4) 1) Bewertungsskalen im Vergleich zum Vorjahr geringfügig nachgeschärft, u. a. wurden Skalen auf 4 Stufen minimiert sowie die Berechnung der finanziellen Wesentlichkeit enger mit der Bewertungslogik des Risikomanagements verknüpft. 2) Alle Auswirkungen, die über diesem Wert liegen, werden als wesentlich betrachtet. Sobald eine Auswirkung, ein Risiko bzw. eine Chance innerhalb eines (Unter-)Themas wesentlich sind, ist der gesamte Nachhaltigkeitsaspekt als wesentlich zu betrachten. 3) Dieser Schwellenwert stellt sicher, dass Auswirkungen, Risiken und Chancen frühzeitig als wesentlich berücksichtigt werden, denn auch wenn einzelne Faktoren niedrig bewertet werden, kann ihre Gesamtrelevanz erhöht sein. 4) Schwellenwert wird enger als im Risikomanagement gezogen, da es sich in der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse um Risiken und Chancen aus Bruttosicht handelt und sich bewusst auf die wesentlichsten Risiken und Chancen fokussiert wird. Beschreibung des Prozesses zur Aktualisierung Im Jahr 2024 wurde erstmalig eine Doppelte Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS für den ÖBB Infrastruktur-Konzern durchgeführt. Die Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden auf Basis der grundlegenden Tätigkeiten der relevanten Organisationseinheiten identifiziert und bewertet. Es kam ein kombinierter Bottom-up- und Top-down-Ansatz zum Einsatz, bei dem sowohl Fachexpert:innen als auch Führungskräfte der beteiligten Organisationseinheiten sowie Vorständ:innen einbezogen wurden. Für die Bewertung wurde je nach Möglichkeit auf bestehende Datenquellen zurückgegriffen, rechtliche und regulatorische Vorgaben berücksichtigt und externe Quellen einbezogen. Im gesamten Prozess wurden die Kolleg:innen des Risikomanagements eng eingebunden. Bei den ermittelten Risiken und Chancen hat sich gezeigt, dass diese nicht zwangsläufig aus Auswirkungen entstehen müssen, sondern auch vermehrt aufgrund von Abhängigkeiten existieren. Die Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden im Anschluss mit den Inhalten der EU-Taxonomie-Verordnung abgeglichen, um möglichen Unstimmigkeiten vorzubeugen. Es haben sich keine spezifischen Tätigkeiten, Geschäftsbeziehungen oder geografische Gegebenheiten ergeben, die zu speziellen nachteiligen Auswirkungen führen.
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