Nachhaltigkeitsbericht 2024 – ÖBB-Infrastruktur AG

Nachhaltigkeitsbericht NB 107 ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss 136 S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette Die folgenden Konzepte spielen für den ÖBB Infrastruktur-Konzern in Bezug auf die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften der Wertschöpfungskette [S2-A-1] eine entscheidende Rolle: Nr. Konzepte Beschreibung S2-K-1 Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Lieferanten Beziehungen *) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche ein Teil der Verträge zwischen Lieferanten und ÖBB Infrastruktur-Konzern darstellen, enthalten bereits einige Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit wie beispielsweise die Bereitstellung von nachhaltigkeitsrelevanten Daten oder weiterführenden Informationen. Diese umfassen, je nach Vertragsgegenstand, auch Anforderungen an die Produktsicherheit, welche sowohl für die Arbeitskräfte innerhalb des Unternehmens als auch in der Wertschöpfungskette wichtig sind, sowie Sozialstandards und Sozialverantwortlichkeit. Dies wird durch die Perspektive des Datenschutzes und der Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping weiter unterstützt. Der Arbeitnehmer:innenschutz wird weiters durch eine verpflichtende Einhaltung der Arbeitsrechte und Schutzvorschriften forciert, sowie eine verpflichtende Einhaltung diese auch durch potenzielle Subunternehmern und Lieferanten. Der Anwendungsbereich bezieht sich auf die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette, wo die AGBs als Vertragsgrundlage Anwendung finden. Die inhaltliche Überarbeitung obliegt dem Holding Konzerneinkauf in Abstimmung mit dem strategischen Konzerneinkauf der ÖBB Holding AG, wobei die Verantwortung durch einen Vorstandbeschluss gegeben ist. Wo es relevant ist, werden Aspekte der Inklusion, vor allem die Barrierefreiheit, eingefordert, darüber hinaus besteht keine weitere Detaillierung für spezifischen Gruppen von Arbeitskräften. S2-K-2 Supplier Code of Conduct *) Der Supplier Code of Conduct enthält allgemeine Ausführungen zur Partnerschaft mit Lieferanten und beschreibt, welche Anforderungen der ÖBB Konzern an das Geschäftsgebaren seiner Lieferanten stellt. Er gilt analog für den ÖBB Infrastruktur-Konzern und wird von diesem übernommen. Er adressiert unter anderem die folgenden Nachhaltigkeitsaspekte: – Korruption – Datenschutz und geistige Schutzrechte – Außenwirtschaftliche Beschränkungen – Menschenrechte – Diversität und Gleichbehandlung – Verbot von Zwangsarbeit, moderner Sklaverei, Kinderarbeit und Menschenhandel – Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz – Arbeitszeit und Leistungsvergütung – Vereinigungsfreiheit (Kollektivverhandlungen) Der ÖBB Konzern sieht sich als integraler Bestandteil einer internationalen Wertschöpfungskette und erwartet von seinen Lieferanten, dass diese die Einhaltung der in diesem Verhaltenskodex angeführten Verhaltensprinzipien, auch wie im Verhaltenskodex festgelegt, an alle weiteren Akteur:innen in ihrer Lieferkette weitergeben. Der Anwendungsbereich ist die vorgelagerte und nachgelagerte Wertschöpfungskette, aller Lieferanten des ÖBB Konzerns und damit auch des ÖBB Infrastruktur-Konzerns. Die inhaltliche Überarbeitung obliegt dem Holding Konzerneinkauf in Abstimmung mit dem strategischen Konzerneinkauf der ÖBB Holding AG, wobei die Verantwortung durch einen Vorstandbeschluss gegeben ist. Der Supplier Code of Conduct verlangt die Förderung der Chancengleichheit und fairen Behandlung der Mitarbeiter:innen unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, Nationalität oder kultureller sowie ethnischer Zugehörigkeit, sozialem Hintergrund oder politischer Zugehörigkeit, religiöser Überzeugung und Weltanschauung, körperlicher oder geistiger Behinderung, Familienstand oder Schwangerschaft und Mitgliedschaft in Arbeitnehmer:innenorganisationen einschließlich Gewerkschaften. 6

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