Nachhaltigkeitsbericht 2024 – ÖBB-Infrastruktur AG
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft NB 108 ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss 137 S2-K-3 Handlungsanleitung nachhaltige Beschaffung *) Die Handlungsanleitung nachhaltige Beschaffung hält die Grundsätze für Nachhaltigkeit im Einkauf der ÖBB fest. Sie richtet sich an die strategische Einkäufer:innen (Lead-Buyer) der ÖBB und thematisiert die folgenden Aspekte: – Sicherstellung der Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette – Anwendung von Nachhaltigkeitskriterien in Ausschreibungen Der Anwendungsbereich bezieht sich auf die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette, in die die Einkäufer:innen der ÖBB-Infrastruktur AG eingebunden sind. Die inhaltliche Überarbeitung obliegt dem Holding Konzerneinkauf in Abstimmung mit den Jurist:innen, wobei die Freigabe durch den Chief Procurement Officer erfolgt. Es werden keine spezifischen Gruppen von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette adressiert. S2-K-4 Toolbox nachhaltige Beschaffung Die „Toolbox nachhaltige Beschaffung“ beinhaltet eine kontinuierlich aktualisierte Sammlung von vergaberechtlich geprüften Ausschreibungskriterien, mit denen Nachhaltigkeitsaspekte in Ausschreibungen berücksichtigt werden können. Sie beinhaltet unter anderem folgende mögliche Kriterien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette: – Soziale Nachhaltigkeitssiegel – Erhöhung der Arbeitssicherheit – Gleichberechtigung (Diversität) Der Anwendungsbereich bezieht sich auf die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette, wo immer Kriterien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette Anwendung finden. Die inhaltliche Überarbeitung obliegt dem Holding Konzerneinkauf in Abstimmung mit den Fachexpert:innen, wobei die Verantwortung durch den Chief Procurement Officer getragen wird. Die Toolbox nachhaltige Beschaffung beinhaltet Ausschreibungskriterien für Barrierefreiheit, der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer:innen, Einsatz von Lehrlingen, Gender- und Diversity sowie soziale Verantwortung. *) Strategien werden vom Vorstand des ÖBB Konzerns beschlossen und finden daher auch Anwendung für den ÖBB Infrastruktur-Konzern Der ÖBB Konzern und damit auch der ÖBB Infrastruktur-Konzern nimmt seine unternehmerische Verantwortung im Zusammenhang mit den Menschenrechten an und erwartet von seinen Lieferanten dies in gleicher Weise zu tun. Der ÖBB Konzern bekennt sich zu den Menschenrechten, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und zur Einhaltung der internationalen Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Der ÖBB Infrastruktur-Konzern erwartet dieses Bekenntnis zu den Menschenrechten und zur Einhaltung der internationalen Arbeitsnormen auch von seinen Lieferanten. Der ÖBB Infrastruktur-Konzern fordert von seinen Lieferanten daher, dass diese ihre Mitarbeiter:innen jederzeit mit Würde und Respekt behandeln und dabei die international anerkannten Menschenrechte wahren. Die Themen „Moderne Sklaverei“, „Zwangsarbeit“, „Kinderarbeit“, „Menschenhandel“ sowie die „Einschränkung der persönlichen Bewegungsfreiheit von Mitarbeiter:innen“ werden ebenfalls im Supplier Code of Conduct (Verhaltenskodex für Lieferanten) des ÖBB Konzerns mit Gültigkeit im ÖBB Infrastruktur-Konzern adressiert. Darüber hinaus wird bei relevanten Lieferanten eine externe Nachhaltigkeitsbeurteilung eingefordert, welche auch die Themen „Menschenrechte“ sowie das „Management der Nachhaltigkeit in der Lieferkette“ umfasst, um etwaige Schwachstellen aufzuzeigen. Die ÖBB nutzen außerdem ein externes Tool zur Nachhaltigkeitsbeurteilung, welche eine kontinuierliche Beobachtung der Medienberichterstattung rund um Verletzungen von Nachhaltigkeitsanforderungen beinhaltet. Onsite-Audits werden fallweise direkt von den Teilkonzernen des ÖBB Konzerns durchgeführt. Des Weiteren werden mögliche Verstöße oder Verdachtsmomente in der Wertschöpfungskette direkt bei den ÖBB gemeldet. Die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette haben dabei mehrere Kontaktpunkte zur ÖBB, wie beispielsweise direkte Beziehungen zu den Einkäufer:innen, Projektmitarbeiter:innen oder Bedarfsträger:innen. Für eine detaillierte Ausführung der Kommunikationskanäle für Verdachtsmomente sei auf das nachfolgende Unterkapitel S2-2 verwiesen. Darüber hinaus werden Arbeitnehmer:innenvertreter beigezogen, beispielsweise für die Analyse wesentlicher Risiken in der Wertschöpfungskette. Bei relevanten Vergaben wird die Gewerkschaft und weitere Sozialpartner:innen wie zum Beispiel Vertreter:innen für Menschen mit Behinderung zur entsprechenden Berücksichtigung von Bedürfnissen besonders vulnerabler Gruppen in die Definition und Bewertung von Leistungen miteinbezogen. Bei potenziellen Verstößen gegen Sorgfaltspflichten durch Unternehmen in der Wertschöpfungskette richtet sich die Art der Reaktion nach der Art des Verstoßes. Die ÖBB hat in ihrem Verhaltenskodex für Lieferanten umfangreiche Sorgfaltspflichten normiert. Verstöße eines Lieferanten gegen diesen Verhaltenskodex stellen in der Regel eine Vertragsverletzung dar, die je nach Schwere bis hin zur Vertragsbeendigung führen kann. Im Berichtsjahr hat es über keinen der beschriebenen Wege Meldungen im Zusammenhang mit Menschrechtsverstößen beim ÖBB Infrastruktur-Konzern gegeben. 137
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