Nachhaltigkeitsbericht 2024 – ÖBB-Infrastruktur AG

Nachhaltigkeitsbericht NB 109 ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss 138 S2-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen Der ÖBB Konzern verfolgt verschiedene Ansätze zum Einbezug der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. Die Perspektiven von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sind die Basis für die künftigen Zielsetzungen sowie die Erfolgskontrolle der ÖBB zur Förderung der Menschenrechte in der Wertschöpfungskette. Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden offizielle Vertreter:innen von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette eingebunden, welche Grundlage für die Gewichtung der Wesentlichkeit darstellt. Sie wurden unter anderem auch nach Risiken für vulnerable Gruppen befragt. Um nähere Auskünfte zu erhalten, sind weitere Stakeholder:innen-Round-Tables im kommenden Berichtsjahr geplant. Die Wesentlichkeitsanalyse wird künftig regelmäßig aktualisiert. Darüber hinaus gibt es verschiedene Plattformen aus dem Eisenbahnsektor, in welchen sowohl Branchenvertretungen als auch direkte Unternehmensvertreter:innen teilnehmen, um Erfahrungen auszutauschen und an Vorschlägen und Empfehlungen zur Förderung der Nachhaltigkeit und der Reduktion von Risiken zu arbeiten. Dieser laufende Austausch findet für beteiligte Branchenvertreter:innen je nach Initiative wöchentlich, monatlich oder quartalsweise statt. Einige der bestehenden Plattformen sind die Community of European Railway and Infrastructure Companies (CER), sowie der Internationale Eisenbahnverband (UIC) und die Railsponsible Initiative, die SRI sowie über den Bahnsektor hinaus gehende bautechnische Initiativen wie die österreichische Bautechnikvereinigung, welche sich u. a. auch mit sozialer Nachhaltigkeit im Baugeschehen und deren Verbesserung befassen. Derzeit wird die Stakeholder:inneneinbindung dezentral nach Verantwortungsbereich organisiert. Die ÖBB werden in den kommenden Jahren an einer weiteren Harmonisierung und Klärung der Prozesse und Verantwortlichkeiten arbeiten. Eine Erfolgskontrolle wird zukünftig basierend auf den Ergebnissen der weiteren Stakeholder:innen-Round-Tables und den daraus resultierenden Erkenntnissen erarbeitet. Aufbauend auf den Ergebnissen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse sollen, gesteuert durch den ÖBB Konzern unter Mitwirken des ÖBB Infrastruktur-Konzerns, die Sichtweisen der Arbeitskräfte der Wertschöpfungskette verstärkt aufgegriffen und gesamtheitlich zusammen geführt werden, damit der Umgang mit der identifizierten potenziellen Auswirkung [S2-A-1] weiter verbessert werden kann. Dies umfasst auch die besonders vulnerablen Arbeitskräfte. Darauf aufbauend wurden auch die Zielsetzungen zur Verbesserung der Hintergrundinformationen und der Einblicke in die Wertschöpfungskette abgeleitet, welche in den kommenden Jahren zur Weiterentwicklung beitragen sollen. Details dazu können aus dem Kapitel der Zielsetzungen entnommen werden (siehe Unterkapitel S2-4 bzw. S2-5). S2-3 Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können Als Kommunikationskanäle für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette für Beschwerden und Bedürfnisse dienen neben dem persönlichen Kontakt Kanäle der Kommunikationsabteilung, welche über einen hohen öffentlichen Bekanntheitsgrad verfügen, Kanäle des direkten Bedarfsträgers und des Einkaufs, die in erster Linie bei einer bestehenden Zusammenarbeit genutzt werden, sowie für einen Teil der Themen das ÖBB Whistleblower:innen-System. Durch die genannte Vielfalt der Kanäle wird eine breite Verfügbarkeit und niederschwellige Möglichkeit zur Meldung von Vorfällen für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette oder durch Interessensvertretungen ermöglicht. Das ÖBB Whistleblower:innen-System verfügt über ein Konzept zum Schutz von Einzelpersonen gegen Vergeltungsmaßnahmen. Der Schutz von Einzelpersonen und deren Anonymität im Meldeverfahren wird im Unterkapitel G1-1 beschrieben. Derzeit arbeitet der ÖBB Konzern an der konzernweiten Harmonisierung der Kommunikationskanäle, in dem ein Konzept zur Bekanntmachung des Kanals für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette erarbeitet wird. Für den Umgang mit Meldungen innerhalb des ÖBB Whistleblower:innen-Systems wird der in Unterkapitel G1-1 beschriebene Prozess zum Einsatz gebracht. Verstöße eines Lieferanten gegen den Verhaltenskodex beziehungsweise die allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen in der Regel eine Vertragsverletzung dar, die je nach Schwere bis hin zur Vertragsbeendigung führen kann. Der ÖBB Konzern arbeitet fortlaufend an einer Weiterentwicklung der Prozesse. Im Jahr 2024 wurden keine die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette betreffenden Meldungen abgegeben, weshalb keine Abhilfemaßnahmen geplant oder durchgeführt werden mussten. 38

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