Nachhaltigkeitsbericht 2024 – ÖBB-Infrastruktur AG
Nachhaltigkeitsbericht NB 113 ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss 142 SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen Die Einbeziehung der Interessen, Standpunkte und Rechte betroffener Gemeinschaften wird in Kapitel ESRS 2 SBM-2 dargestellt. SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Die Emission von Schall aufgrund des Eisenbahnbetriebs folgt physikalischen Gesetzmäßigkeiten, die sich nicht außer Kraft setzen lassen. Der von Zügen abgestrahlte Schall breitet sich in der Atmosphäre aus und wird in der Umwelt als Immission wahrgenommen, wobei Anrainer:innen in besonderem Maße betroffen sind. Daher werden Anrainer:innen der Schienenverkehrsinfrastruktur als betroffene Gemeinschaften definiert. Die wesentliche negative Auswirkung ist in der Tabelle im Unterkapitel S3 „Übersicht“ dargestellt. Rechtsbescheide durch Anstieg von Beschwerden oder verschärfte Auflagen können zu erhöhten Kosten und Reputationsschäden führen. Grundlage für allfällige Verschärfungen gesetzlicher Anforderungen sind Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Die WHO fasste im Jahre 2009 die verfügbaren wissenschaftlichen Untersuchungen zu den gesundheitlichen Auswirkungen nächtlicher Lärmbelastung in Europa zusammen (Night noise guidelines [NNGL] for Europe) und leitet daraus mittel- und langfristige Empfehlungen ab. Diese Empfehlungen umfassen: – als langfristiges Ziel den Richtwert für den Nachtlärmindex L night,outside von 40 dB zu setzen, und – als mittelfristiges Zwischenziel einen Nachtlärmindex L night,outside von 55 dB zu setzen, da gemäß NNG die Senkung auf 40 dB in kürzerer Zeit realistisch nicht erreichbar ist. Der ermittelte Wert des Nachtlärmindex von 40 dB wird als jener untere Grenzwert angesehen, der den Schutz empfindlicher Gruppen (etwa Kinder, chronisch Kranke und ältere Menschen) vor den negativen Wirkungen gewährleistet. Die im Herbst 2018 publizierte Aktualisierung „Environmental Noise Guidelines for the European Region“ der WHO empfiehlt für den Schienenverkehrslärm die durchschnittliche Lärmbelastung L DEN auf kleiner als 54 dB zu verringern, um „schädliche gesundheitliche Auswirkungen“ zu verhindern. Für die nächtliche Lärmbelastung wird ein Nachlärmindex L night,outside von weniger als 44 dB zur Vermeidung von „negativen Auswirkungen auf den Schlaf“ empfohlen. Während in der Studie die Qualität der Nachweise im Fall des Schienenverkehrslärms als niedrige bis mäßige Qualität klassifiziert wurden, erfolgte die Einstufung des Empfehlungsgrades als „stark“. Diese Empfehlungswerte basieren auf ausschließlich medizinischen Grundlagen, während bei der Grenzwert-Gesetzgebung allgemeine Rahmenbedingungen, wie z. B. volkswirtschaftliche, ebenfalls Berücksichtigung finden. Diese Quellen unterstützen den ÖBB Infrastruktur-Konzern dabei, ein besseres Verständnis zu entwickeln, dass betroffene Gemeinschaften mit bestimmten Merkmalen stärker gefährdet sein könnten. Risiken, die sich für die ÖBB-Infrastruktur AG im Zusammenhang mit Schallemissionen ergeben, betreffen keine bestimmte Gruppe innerhalb der betroffenen Gemeinschaften, sondern alle Anrainer:innen.
RkJQdWJsaXNoZXIy NTk5ODUz