Nachhaltigkeitsbericht 2024 – ÖBB-Infrastruktur AG
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft NB 114 ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss 143 S3-1 Konzepte im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften Das folgende Konzept spielt für die ÖBB Infrastruktur AG in Bezug auf die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen eine entscheidende Rolle: Nr. Konzept Beschreibung S3-K-1 Aktionsplan „Umgebungslärm 2024“ 45 Der Aktionsplan „Umgebungslärm 2024“ für Schienenstrecken außerhalb und innerhalb von Ballungsräumen bildet die strategische Grundlage für das Management der wesentlichen Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften für die ÖBB Infrastruktur AG. Das Ziel des Aktionsplan Umgebungslärm ist, die negativen Auswirkungen auf Anrainer:innen durch Schallemissionen zu reduzieren. Der Aktionsplanung umfasst Maßnahmen im Bereich der Neu- und Ausbaustrecken, Eisenbahn-Bestandsstrecken, Reinvestition von Schallschutzwänden an Eisenbahn-Bestandsstrecken, „leise“ Güterwagen, Bahnlärmforschung sowie das Monitoring an der Lärmmessstelle Lind ob Velden. Anwendungsbereich: Alle Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Kalenderjahr und darüber hinaus alle weiteren Eisenbahnstrecken der ÖBB Infrastruktur AG in den Ballungsräumen Wien, Linz, Graz, Salzburg und Innsbruck gemäß Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung BGBl. II, Nr. 144 / 2006. Verantwortung: Der Aktionsplan „Umgebungslärm“ ist ein strategisches Instrument der Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, gegenüber der Europäischen Kommission und stellt eine Grundlage für weitere Planungen dar. Durch die Teil- Aktionspläne, wie z. B. für Schienenstrecken, werden zwar keine direkten subjektiv-öffentlichen Rechte begründet, jedoch unterstützt die ÖBB-Infrastruktur AG im Rahmen der Möglichkeiten die Maßnahmen der Aktionsplanung zum Schutz vor Umgebungslärm durch die Eisenbahn. Die wichtigsten Inhalte des Aktionsplans Umgebungslärm 2024 (TSI-Noise, Environmental Noise Directive und Schienenfahrzeug-Lärmzulässigkeitsverordnung) werden in den folgenden Absätzen genauer erläutert. Die TSI-Noise (EU-Verordnung Nr. 1304 / 2014) gilt als Teil der technischen Spezifikationen für die Interoperabilität der Eisenbahn per Verordnung der europäischen Union als Rechtsnorm. In der TSI-Noise wird das Teilsystem „Fahrzeuge – Lärm“ behandelt und ist zwingend für die Zulassung von neuen Schienenfahrzeugen anzuwenden. Darin werden maximal zulässige Grenzwerte für das Standgeräusch, Anfahrgeräusch, Vorbeifahrgeräusch und Innengeräusch im Führerstand vorgegeben. Mit der Überarbeitung im Jahr 2019 ist das Konzept der „quieter routes“ (Streckenabschnitte mit mehr als zwölf Güterzügen im Nachtzeitraum) umgesetzt, auf denen ab 08.12.2024 entsprechend den Vorgaben nur noch „leise“ Güterwagen eingesetzt werden dürfen. „Leise“ Güterwägen sind entweder neu zugelassene Güterwagen oder mit „leisen“ Bremssohlen umgerüstete Bestandsgüterwagen. Für die Identifikation der „quieter routes“ ist der Mitgliedsstaat zuständig und muss diese alle fünf Jahre aktualisieren. Die END (Environmental Noise Directive, Europäische Umgebungslärmrichtlinie 2002 / 49 / EG) umfasst die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm im Gebiet der Europäischen Union und stellt den Rahmen dar, welcher in das jeweilige nationale Recht übernommen werden muss. Die Umgebungslärmrichtlinie beinhaltet als Anhang I die Definition der Lärmindizes (L DEN und L Night ), als Anhang II die gemeinsamen EU-Methoden zur Berechnung des Umgebungslärms mittels Lärmindizes und als Anhang III die Methoden zur Berechnung der Gesundheitsbelastung, welche durch bestimmte Lärmindizes-Klassen verursacht wird. 45 https://www.laerminfo.at/dam/jcr: 3fbfc3ce-032a-4107-944d-6ea600821b81/Aktionsplan_Umgebungslaerm_2024_Eisenbahnen.pdf. 143
RkJQdWJsaXNoZXIy NTk5ODUz