Nachhaltigkeitsbericht 2024 – ÖBB-Infrastruktur AG

Nachhaltigkeitsbericht NB 115 ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss 144 In der END sind keine Grenzwerte angegeben, sondern diese müssen vom Mitgliedstaat mit einem festgelegten Wert für die vorgegebenen Lärmindizes bekannt gegeben werden (vgl. END, Art. 3.s und Art. 5 (4)). Die nationale Umsetzung der Lärmindizes und die Angabe der Schwellenwerte erfolgt in Österreich mittels der Bundes- Umgebungslärmschutzverordnung (Bundes-LärmV). Die Schwellenwerte für diese strategischen Umgebungslärmkarten werden nach Art des Verursachers (Straße, Eisenbahn, Flughafen, Industrie) unterschieden und betragen für durch Verkehr auf Eisenbahnstrecken verursachten Lärm L DEN von 70 dB und L Night von 60 dB. Die europäische Umgebungslärmrichtlinie schreibt alle fünf Jahre die Durchführung einer Lärmkartierung und darauf aufbauend eine Aktionsplanung vor. Entsprechend den Vorgaben werden Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr sowie Ballungsräume hinsichtlich Lärmimmissionen kartiert. Die Lärmkarten, welchen die tatsächlichen Verkehrszahlen von 2019 zugrunde liegen, wurden 2022 auf www.laerminfo.at veröffentlicht. Gemäß der Lärmkartierung 2022 sind in Österreich 24.000 Einwohner:innen im Tag-Abend-Nacht-Zeitraum und 55.900 Einwohner:innen im Nachtzeitraum über dem Schwellenwert für die Umgebungslärm-Aktionsplanung auf Haupteisenbahnstrecken und Eisenbahnen in Ballungsräumen durch Schienenverkehrslärm betroffen. 46 In Österreich gilt bereits seit 1993 die SchLV – Schienenfahrzeug-Lärmzulässigkeitsverordnung – in dem Fall, wenn nicht TSI-Noise anzuwenden ist. Dies gilt vor allem für Schienenfahrzeuge auf nicht vernetzten Eisenbahnen (z. B. Straßen- und U-Bahnen, Schmalspurbahnen, etc.). Für neue Schienenfahrzeuge auf vernetzten Eisenbahnen, wie es das Netz der ÖBB- Infrastruktur AG darstellt, ist generell die TSI-Noise anzuwenden. Die SchIV – Schienenverkehrslärm- Immissionsschutzverordnung – ist dem anrainerseitigen Schallschutz gewidmet und seit 1993 bei Neubau und wesentlichen Umbauvorhaben von Eisenbahnstrecken anzuwenden. Schallschutzmaßnahmen sind dann zu ergreifen, wenn die in der Verordnung festgelegten Immissionsgrenzwerte vom Beurteilungspegel L r überschritten werden. Diese sind nach Tageszeit unterschiedlich und betragen: – für den Zeitbereich Tag (06:00 – 22:00 Uhr) je nach Lärmbelastung vor der Maßnahme zwischen Lr = 60 bis 65 dB – für den Zeitbereich Nacht (22:00 – 06:00 Uhr) je nach Lärmbelastung vor der Maßnahme zwischen Lr = 50 bis 55 dB. Die Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen wird ab 2025 im jährlichen Tätigkeitsbericht „AS-IME (AM)“ dokumentiert. Zusätzlich werden aus dem Programm der Bestandslärmsanierung jährliche Fortschrittsberichte an den Eigentümer berichtet. An ausgewählten, neuralgischen Punkten im Streckennetz der ÖBB-Infrastruktur AG befinden sich Forschungs- Lärmmessstellen, mit denen Zugfahrten akustisch gemessen werden (Vorbeifahrtpegel). Diese Forschungs- Lärmmessstellen liefern eine verlässliche Datengrundlage des jeweiligen Ist-Zustandes des Bahnlärms. Unter Rückgriff auf vorhandene Zeitreihen der Messdaten können damit schallreduzierende Maßnahmen an den Schienenfahrzeugen messtechnisch nachgewiesen werden sowie durchschnittliche Vorbeifahrtpegel berichtet werden. Die erhobenen Daten werden in weiterer Folge für interne Auswertungen von schalltechnischen Fragestellungen (z. B. Normenarbeit, Forschungsprojekte) herangezogen. Weiters hat die ÖBB-Infrastruktur AG hat ein zentrales Kund:innenservice im Bereich „B2C“ für Stakeholder:innen wie z. B. Fahrgäste, Anrainer:innen, Bahnhofsbesucher:innen etc. implementiert (siehe Unterkapitel S3-3). Dort werden Anfragen und Beschwerden zu Infrastrukturthemen wie Ausstattung der Bahnhöfe, Bauarbeiten, Lärm etc. systematisch erfasst, dokumentiert, beantwortet sowie periodisch in Form von Jahresberichten, Monatsberichten, und Spezialberichten als Grundlage für das Management ausgewertet. S3-2 Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen Gemäß § 10 Bundesgesetz über die Erfassung von Umgebungslärm und über die Planung von Lärmminderungsmaßnahmen (Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz – Bundes-Lärm-G, BGBl. I Nr. 60 / 2005) wurde der Entwurf des Umgebungslärm-Aktionsplans für den Zeitraum von sechs Wochen vom 9. März bis 22. April 2024 auf der Webseite www.laerminfo.at des BMK der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Im Rahmen der sechswöchigen Auflegungsfrist bestand die Möglichkeit, schriftlich zum Entwurf des Aktionsplanes Umgebungslärm Stellung zu nehmen. Im Zuge des Prozesses wurden Stellungnahmen von Privatpersonen, Gemeinden, Interessengemeinschaften und - vertretungen und universitäre Einrichtungen abgegeben. Nach eingehender Prüfung der Stellungnahmen durch das BMK und die ÖBB-Infrastruktur AG wurden die darin enthaltenen Aspekte in der vorliegenden Endfassung des Aktionsplans „Umgebungslärm“ entsprechend gewürdigt und berücksichtigt. 46 https://www.laerminfo.at/laermkarten/Betroffene_Umgebungslaerm/betroffene-ueber-schwellenwert-2022.html.

RkJQdWJsaXNoZXIy NTk5ODUz