Nachhaltigkeitsbericht 2024 – ÖBB-Infrastruktur AG

ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft NB 116 ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss 145 Die Einbeziehung von Gemeinden bei Bestandslärmsanierungen erfolgt anlassbezogen durch folgende Gremien: Jahrestagung, Lärmschutz-Lenkungsausschuss je Bundesland und in projektbegleitenden Arbeitsgruppen. Sollte eine Gemeinde an der Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen interessiert sein, kann diese ihr Interesse beim jeweiligen Bundesland, dem BMK oder der ÖBB-Infrastruktur AG bekunden. In weiterer Folge wird das Untersuchungsgebiet festgelegt, ein Planungsvertrag zwischen Land, Gemeinde und ÖBB-Infrastruktur AG erstellt und eine lärmtechnische Untersuchung durchgeführt. Sollte die Gemeinde basierend auf dem lärmtechnischen Planungsprojekt Interesse an der Umsetzung und Finanzierung eines Bauprojekts haben, wird zusätzlich zur ausgearbeiteten Variante aus dem Planungsprojekt eine Grobkostenschätzung erstellt und darauf aufbauend ein Vertrag über die Durchführung von Schallschutzmaßnahmen aufgesetzt. Die Einbeziehung von Gemeinden bei Schallschutzmaßnahmen im Zuge von Neu- und Ausbauvorhaben wird im entsprechenden Projekt abgewickelt. Insgesamt wurden rund 45 % der erfassten Gemeinden des Bestandslärmsanierungsprogramms bereits saniert, rund 10 % der Gemeinden haben kein Interesse an der Durchführung von Schallschutzmaßnahmen im betroffenen Gemeindegebiet. In rund 10 % der Gemeinden ist eine Sanierung nicht erforderlich, da bereits durch Großprojekte Schallschutzmaßnahmen errichtet wurden. Rund 5 % befinden sich aktuell in Planung bzw. Umsetzung – in einigen Gemeinden wurden bereits entsprechende Verträge unterzeichnet, in anderen sind diese gerade in Abstimmung. Da das Thema „Schall“ in der Organisationseinheit Asset Management angesiedelt ist, ist die Vorständin Netzausbau und Infrastrukturbereitstellung die ranghöchste Position im ÖBB Infrastruktur-Konzern, welche für die Einbeziehung betroffener Gemeinschaften verantwortlich ist. Das Einhalten der in SBM-3 beschriebenen Regulatorien gewährleistet, dass auch die Bedürfnisse der besonders vulnerablen Gruppen abgedeckt sind. S3-3 Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können Die ÖBB-Infrastruktur AG hat ein zentrales Kund:innenservice im Bereich „B2C” für Stakeholder:innen wie z. B. Fahrgäste, Anrainer:innen, Bahnhofsbesucher:innen etc. implementiert. Dort werden Anfragen und Beschwerden zu Infrastrukturthemen wie Ausstattung der Bahnhöfe, Kund:inneninformation am Bahnhof, Sauberkeit der Bahnhöfe, Bauarbeiten etc. bearbeitet. In der Anrainer:innen- und Stakeholder:innen-Kommunikation wird auf zwei Säulen gesetzt: einerseits auf eine möglichst transparente Informationspolitik auf Augenhöhe und andererseits auf die möglichst frühe Information und Einbindung aller Akteur:innen. Eine klare Kommunikation, die zum Beispiel darauf hinweist, dass Bauarbeiten für einen begrenzten Zeitraum lärmintensiv sein könnten und zu Einschränkungen führen könnten, gehört dazu. Die niederschwelligste Form der Partizipation ist die Information: Maßnahmen können hier etwa Postwurfsendungen, Informationsfolder, Ausstellungen, Informationsveranstaltungen oder Online-Informationsangebote sein. In der Planung und Umsetzung von Bahninfrastrukturvorhaben kommen bewährte Modelle der Stakeholder:innen- und Bürger:innenbeteiligung zum Einsatz: Mit „Runden Tischen“, Dialogforen oder begleiteten Trassenauswahlverfahren werden die notwendigen Akteur:innen frühzeitig involviert. So kommt es in den meisten Fällen zu einer akzeptablen Lösung für alle Stakeholder:innen. Die Kontaktmöglichkeiten zur ÖBB-Infrastruktur AG, insbesondere per E-Mail oder Kontaktformular, werden in allen Korrespondenzen, Informationsmaterialien, Webauftritten etc. mitkommuniziert. An das Kundenservice eingehende Anfragen werden in einem digitalen Verwaltungssystem erfasst und an die zuständige Organisationseinheit zugewiesen. Somit wird die Beantwortungsdauer und die Behebung der negativen Auswirkungen überwacht. Mittels Benchmarking für die Beantwortungsdauer wird eine zeitnahe Beantwortung sichergestellt. Die hohe Anzahl an täglichen Anfragen aus allen Bevölkerungsschichten und Regionen verdeutlicht, dass die Kontaktaufnahmemöglichkeiten bekannt bzw. leicht auffindbar sind. Die Kontaktaufnahmen als direkte Reaktionen auf Veranstaltungen, Postwurfsendungen usw. zeigen auch, dass die kommunizierten Kanäle wahr- und angenommen werden. Sofern nach der Bearbeitung der Kontaktaufnahmen Abhilfemaßnahmen eingeleitet werden müssen, erfolgt dies individuell und fallspezifisch durch die zuständige Organisationseinheit. Es ist der ÖBB-Infrastruktur AG nicht bekannt (medial, mündlich etc.), dass Stakeholder:innen bisher Probleme gehabt hätten, diese Kanäle zu finden und mit dem Unternehmen in Kontakt zu treten. S3-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen Um die Schallemissionen entlang des ÖBB-Streckennetzes zu reduzieren und dem Aktionsplan „Umgebungslärm 2024“ sowie diverse rechtliche Vorschriften gerecht zu werden, hat die ÖBB Infrastruktur AG das Ziel, die Schallschutzwände weiter auszubauen und dadurch die negativen Auswirkungen auf Anrainer:innen zu reduzieren. Anrainer:innen wurden nicht direkt in die Festlegung des Ziels eingebunden. 145

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