Nachhaltigkeitsbericht 2024 – ÖBB-Infrastruktur AG
Nachhaltigkeitsbericht NB 117 ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss 146 Ziel Zieljahr Zielniveau Einheit/ KPI Basisjahr Basisjahr- wert Wert 2024 Konzepte Wesentliche Auswir- kungen, Risiken und Chancen Bis Ende des Geschäftsjahrs 2030 beträgt die Länge der Schallschutzwände 1.000 km. 2030 1.000 km 2023 971 980 S3-K-1 S3-A-1 S3-F-1 Die Einbindung der Interessensträger:innen erfolgt über die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, bei der Zielformulierung werden diese jedoch nicht gezielt einbezogen. Im folgenden Abschnitt werden weitere Informationen zu dem oben dargestellten Ziel sowie zugehörige Maßnahmen erläutert. Sofern der Status des Ziels bzw. der Maßnahmen in den folgenden Tabellen in schwarzer Farbe geschrieben ist, bedeutet das, dass diese wie geplant verlaufen. Rote Farbe bedeutet, dass das Ziel bzw. die Maßnahmen in Verzug sind. Ziel: Schallschutzwände Bis Ende des Geschäftsjahrs 2030 beträgt die Länge der Schallschutzwände 1.000 km. Status Zielumfang Das Streckennetz der ÖBB-Infrastruktur AG. Geplant Methodik Für die Zieldefinition wurden interne Fachexpert:innen der ÖBB-Infrastruktur AG und Stakeholder:innen einbezogen. Wesentliche Änderungen Da es sich bei diesem Ziel um ein neues handelt, liegen keine wesentlichen Änderungen vor. Maßnahme: Ausbau der Schallschutzwände Im Geschäftsjahr 2024 wurden weitere 9,3 km Schallschutzwände gebaut. Diese Maßnahme betrifft sowohl Neu- und Ausbaustrecken, als auch Eisenbahn-Bestandsstrecken. Der weitere Ausbau der Schallschutzwände ist ein laufender Prozess, welcher eng mit den jährlichen Bauvorhaben verknüpft ist. Laufend S3-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen Die Umsetzung von Maßnahmen zur Reduktion von Lärmemissionen leiten sich aus dem Aktionsplan „Umgebungslärm 2024“sowie rechtlichen Vorschriften ab. Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für Lärmschutz im Zuge von Neu- und Ausbauvorhaben bilden eisenbahnrechtliche Baugenehmigungsbescheide, die Schienenverkehrslärm- Immissionsschutzverordnung (SchIV) sowie die Durchführungsbestimmungen zur Schienenverkehrslärm- Immissionsschutzverordnung (DB-SchIV). Im Rahmen des Programms „Bestandlärmsanierung“ werden alle Schallschutzmaßnahmen an Eisenbahnbestandsstrecken sowie jene bei Neu- und Ausbauvorhaben, welche nicht per Bescheid behördlich vorgeschrieben sind, abgewickelt. Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für die Bestandsstreckenlärmsanierung bilden die „Richtlinie für die schalltechnische Sanierung der Eisenbahn-Bestandsstrecken der Österreichischen Bundesbahnen“ des Eigentümers, das jeweilige „Übereinkommen über die Planung, Durchführung, Erhaltung und Finanzierung von Schallschutzmaßnahmen an Eisenbahn-Bestandsstrecken der Österreichischen Bundesbahnen“ mit dem Bundesland, sowie die gesondert mit der jeweiligen Gemeinde abzuschließenden zivilrechtlichen Einzelverträge. Wie Maßnahmen zur infrastrukturseitigen Reduktion von Schallemissionen umzusetzen sind, ist in einer eigenen Verfahrensanweisung Lärmschutz festgelegt. Durch die Berücksichtigung von Schallschutzmaßnahmen im Budget bzw. Rahmenplan, wird sichergestellt, dass diese auch tatsächlich umgesetzt werden, um die negativen Auswirkungen für die Anrainer:innen zu reduzieren. Der Rahmenplan 47 ist eine Darstellung der geplanten Projekte und deren Investitionssummen im ÖBB Infrastruktur-Konzern, die innerhalb des jeweils sechsjährigen Zeitraums zur Umsetzung vorgesehen sind. Im Rahmen des Aktionsplans Umgebungslärm 2024 werden in den nächsten fünf Jahren gezielte Maßnahmen zur Lärmminderung entlang des Streckennetzes umgesetzt. Die Maßnahmen betreffen sowohl Neu- und Ausbaustrecken, Eisenbahn-Bestandsstrecken sowie Reinvestitionen von Schallschutzwänden an Eisenbahn-Bestandsstrecken. Der Rahmenplan ist auf der Website des ÖBB Infrastruktur-Konzerns öffentlich abrufbar. Sofern diese Maßnahmen nicht ausreichen, können Anrainer:innen über die in Unterkapitel S3-2 beschriebenen Kanäle Beschwerde bei der ÖBB- Infrastruktur AG einreichen. Diese werden individuell evaluiert, und sofern notwendig, werden entsprechende Abhilfemaßnahmen eingeleitet. 47 https://infrastruktur.oebb.at/de/projekte-fuer-oesterreich/rahmenplan.
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