Nachhaltigkeitsbericht 2024 – ÖBB-Infrastruktur AG

Nachhaltigkeitsbericht NB 129 ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss 158 G1-2 Management der Beziehungen zu Lieferanten Nachhaltige Beschaffung Der ÖBB Infrastruktur-Konzern unterliegt als öffentlicher Sektorenauftraggeber dem Bundesvergabegesetz (BVergG 2018). Gemäß den Grundsätzen des Vergaberechts ist der freie, faire und lautere Wettbewerb, die Gleichbehandlung aller Bewerber:innen und Bieter:innen, sowie Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Umweltgerechtigkeit sicherzustellen. Neben ökologischen Aspekten werden auch soziale Aspekte bei der nachhaltigen Beschaffung berücksichtigt. 2021 wurde zusätzlich zu den bestehenden AGBs ein Verhaltenskodex für Lieferanten (Supplier Code of Conduct) implementiert. Dieser regelt wichtige ethische Grundsätze in der Zusammenarbeit mit den ÖBB und muss vor der Zusammenarbeit akzeptiert werden. Auch die Diskriminierungsfreiheit stellt einen zentralen Grundsatz dar. Des Weiteren greift der ÖBB Infrastruktur-Konzern auf zusätzliche vergaberechtskonforme Ansatzpunkte zurück, um die Erfüllung von Nachhaltigkeitsanforderungen in der Lieferkette sicherzustellen. Bei der Auswahl des Ansatzes spielen marktrelevante Faktoren eine Rolle (Marktreife, Stärke des Wettbewerbs, Nachhaltigkeitsrisiko etc.). So können z. B. in einem höher entwickelten Markt höhere Anforderungen gestellt werden, ohne den Bieterkreis stark einzuschränken. Basis dafür ist die ÖBB Toolbox, die eine juristisch geprüfte Auswahl an Nachhaltigkeitskriterien beinhaltet. Ein weiteres Tool, um Nachhaltigkeitsanforderungen in der Lieferkette zu erfüllen, ist das TCO-CO 2 -Modell. Es bietet die Möglichkeit, nicht nur die Gesamtkosten (Total Cost of Ownership), sondern auch die CO 2 -Emissionskosten über den gesamten Lebenszyklus hinweg zu berücksichtigen. Darüber hinaus wird bei relevanten Lieferanten eine externe Nachhaltigkeitsbeurteilung eingefordert, welche eine Analyse des ESG-Managements umfasst, um Stärken und etwaige Schwachstellen aufzuzeigen. Ansatz Beschreibung Leistungsbeschreibung Als Teil der geforderten Leistung müssen Nachhaltigkeitsaspekte vom Bieter erfüllt werden (z. B. Wiederverwendung von Aushubmaterial und Baustoffen). Eignungs- oder Auswahlkriterien Mindestanforderungen an Bewerber:innen oder Bieter:innen, deren Nichterfüllung einen Ausschluss vom Wettbewerb bedeutet (z. B. Unternehmenszertifizierungen). Zuschlagkriterien Zuschlagkriterien dienen der Ermittlung des technisch und wirtschaftlich günstigsten Angebots nach dem Bestbieterprinzip. Unternehmen können durch die Erfüllung von ökologischen oder sozialen Nachhaltigkeitsanforderungen in Vergabeverfahren besser bewertet werden (z. B. Bewertung der CO 2 -Emissionen des Transports). Vertragsbestandteile Nachhaltigkeitsaspekte sind als Vertragsbestandteil verpflichtend zu erfüllen und können pönalisiert werden (z. B. Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsperformance während der Vertragslaufzeit). Schulungen Im gesellschaftsübergreifenden Team „Nachhaltige Beschaffung“ arbeiten Vertreter:innen aller Teilkonzerngesellschaften, denen bestimmte Einkaufskategorien zugeordnet sind (Lead-Buyer-Gesellschaften). Sie sorgen für die kontinuierliche Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen, beispielsweise für die Bereitstellung von Leitfäden und Schulungen (TCO- CO 2 -Modell, ÖBB Toolbox). Regelmäßige Jour Fixes informieren über die Entwicklungen im Nachhaltigkeitsbereich. Die Teammitglieder begleiten außerdem Einkäufer:innen bei der Durchführung von nachhaltigen Ausschreibungen. G1-3 Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung Nähere Informationen zur Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung befinden sich im Unterkapitel G1-1. G1-4 Korruptions- oder Bestechungsfälle Im Kalenderjahr 2024 gab es keine Verurteilungen von Mitarbeiter:innen des ÖBB Infrastruktur-Konzerns in Zusammenhang mit Korruptionstatbeständen im Sinne des österreichischen Strafgesetzbuchs. Maßnahmen, um gegen Verstöße gegen Verfahren und Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung vorzugehen, umfassen unter anderem: – Personelle und arbeitsrechtliche Maßnahmen – Systemische und prozessuale Maßnahmen, z. B.: • Laufende Anpassung interner Prozesse und Regelwerke auf Grundlage von Erkenntnissen der Fallverfolgung • Themenschwerpunkte bei Compliance-Schulungen • Durchführung außerordentlicher Revisionsprüfungen • Compliance-Gefährdungsanalysen • Compliance-Kulturprogramm in der ÖBB Infrastruktur AG 58

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