Nachhaltigkeitsbericht 2024 – ÖBB-Infrastruktur AG
Nachhaltigkeitsbericht NB 87 ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss 116 Sicherheitsstrategie (S1-K-2) Die ÖBB Sicherheitsstrategie setzt sich aus vier definierten Sicherheitsbereichen zusammen: – Betriebliche Sicherheit (Steuerung und Maßnahmensetzung zur Erreichung eines sicheren Eisenbahnbetriebs) – Arbeitssicherheit (angestrebt wird ein gefahrenfreier Zustand bei der Berufsausübung für alle Mitarbeiter:innen sowie indirekt auch für Dienstleister:innen im operativen Betrieb) – Öffentliche Sicherheit (Schutz vor kriminellen Aktivitäten, Stärkung des subjektive Sicherheitsgefühl von Mitarbeiter:innen sowie Kund:innen) – Informationssicherheit (Schutz von Informationen, Informations- und Kommunikationstechnologie Der Bereich Arbeitssicherheit umfasst die Steuerung und Maßnahmensetzung zur angestrebten Erreichung eines gefahrenfreien Zustandes bei der Berufsausübung für alle Mitarbeiter:innen sowie indirekt auch für Dienstleister:innen im operativen Betrieb. Für die Koordination und die strategische Ausrichtung der Arbeitssicherheit ist gemäß ÖBB Konzernrichtlinie die Organisationseinheit Systemtechnik und Konzernproduktion zuständig. Im ÖBB Infrastruktur- Konzern gibt es zudem eine Organisationseinheit, die für das Thema der Arbeitssicherheit zuständig ist. Die Sicherheitsstrategie wurde vom Vorstand der ÖBB Holding AG als Teil der Unternehmensstrategie beschlossen und findet somit Anwendung für den ÖBB Infrastruktur-Konzern. Sicherheitsstrategie und Teilbereich Arbeitssicherheit Der Bereich Arbeitssicherheit in der ÖBB Sicherheitsstrategie bezieht sich auf den anzustrebenden gefahrenfreien Zustand bei der Berufsausübung für alle Mitarbeiter:innen sowie indirekt auch für Dienstleister:innen im operativen Betrieb. Der ÖBB Infrastruktur-Konzern hat sich zum Ziel gesetzt, das bestehende hohe Sicherheitsniveau weiter auszubauen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden strategische Sicherheitsziele festgelegt, die bis 2030 gelten. Ein zentraler Grundsatz dabei ist das Verschlechterungsverbot, welches sicherstellt, dass das Sicherheitsniveau über mehrere Jahre hinweg nicht sinkt. Darüber hinaus gibt es das Verbesserungsgebot, das eine kontinuierliche Steigerung der Sicherheitsstandards verlangt. Definierte Kennzahlen tracken die Entwicklung der Sicherheit in verschiedenen Bereichen. Die Kennzahlen werden zu Indizes hochaggregiert und gewichtet. Sollte der niedrig angesetzte Zielwert überschritten werden, werden Maßnahmen ausgearbeitet. – Zur gezielten Steuerung der Sicherheit wird der Fokus verstärkt auf Vorläufer gelegt – also jene Ereignisse, die Unfälle begünstigen beziehungsweise als Risiko die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Unfalls deutlich erhöhen. Die Zielsetzungen im Bereich der Vorläufer sollen die Entwicklungen anhand verschiedener KPI- Sets (Risikoakzeptanzwerte) in den jeweiligen Bereichen (Teilkonzern und Gesellschaft) widerspiegeln und zu erwartende Technologiesprünge entsprechend berücksichtigen. Die Risikoakzeptanzwerte sollen in einem regelmäßigen Assessment evaluiert werden. – Wesentliche Risikoakzeptanzkriterien im Bereich Arbeitssicherheit sind: – Stürzen / Fallen – Umkippen / Umknöcheln – Einklemmen / Quetschen – Anstoßen 116
RkJQdWJsaXNoZXIy NTk5ODUz