Nachhaltigkeitsbericht 2024 – ÖBB-Infrastruktur AG

Nachhaltigkeitsbericht NB 89 ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss 118 Nr. Konzepte Beschreibung Charta der Inklusion Mit der „Charta der Inklusion“ als Teil der Funktionalstrategie Diversity (siehe Unterkapitel ESRS 2 SBM-1) wurden auf Ebene des ÖBB Konzerns freiwillig Rahmenbedingungen geschaffen, die Menschen mit Behinderungen den Eintritt in die ÖBB erleichtern und eine inklusive, barrierefreie und chancengleiche Beschäftigung möglich machen. Eine Grundlage bilden das Behindertengleichstellungsgesetz sowie nationale Gesetze. Auf Basis der Charta der Inklusion wurde der Aktionsplan Inklusion erstellt. In diesem finden sich konkrete Maßnahmenpakete in folgenden Handlungsfeldern: – Job und Anti-Diskriminierung – Aus- und Weiterbildung – Infrastruktur und barrierefreier Arbeitsplatz – Gesellschaftliches Leben und Soziales – Lehrlinge und Frauen In regelmäßigen Abständen wird der Status quo der einzelnen Maßnahmen konzernweit analysiert und aktualisiert. – S1-K-7 1) Weiterbildung und Kompetenz- entwicklung Der ÖBB Konzern sowie der ÖBB Infrastruktur-Konzern legen großen Wert darauf, Mitarbeiter:innen zu fordern und fördern. Dies umfasst die Lehrlingsausbildung sowie strategisch relevante und zielgruppenspezifische Bildungs- und Entwicklungsmaßnahmen durch die ÖBB akademie, der ÖBB Bildung (Bildungskatalog), der technischen und betrieblichen Fachausbildung sowie zielgruppenspezifische Trainings. Technologischer Fortschritt verändert die eisenbahnspezifischen Berufe und damit auch die Aus- und Weiterbildungsangebote der ÖBB. Der Fokus der Personalentwicklung im Bereich Digitalisierung liegt auf drei Themenstellungen: – Content-Creation mittels KI: Künstliche Intelligenz (KI) ermöglicht die (teil-)automatisierte Erstellung von personalisierten Lerninhalten. – Bildungsangebote zum Thema KI: Entsprechende Schulungen und Workshops können Mitarbeiter:innen helfen, die Potenziale und Herausforderungen von KI zu verstehen. Dies trägt zur Akzeptanz und effektiven Nutzung bei. Empowerment für Fachbereiche: Durch gezielte Qualifizierung können Mitarbeiter:innen lernen, KI- Tools effektiv in ihrem Bereich einzusetzen. – S1-K-8 1) Lehrlings- ausbildung Der ÖBB Konzern ist einer der größten Lehrlingsausbilder in Österreich. Zum überwiegenden Teil werden diese ebenfalls in dem Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung der ÖBB Infrastruktur AG ausgebildet sowie konzernweit koordiniert. Die ÖBB-Infrastruktur AG bilden Lehrlinge vorrangig in technischen Berufsfeldern aus. 1) Für die Kaskadierung dieser ÖBB-konzernweiten Strategien sind die jeweiligen Teilkonzerngesellschaften zuständig und finden Anwendung für den ÖBB Infrastruktur-Konzern. 2) Beseitigung von Diskriminierung (einschließlich Belästigung), Förderung der Chancengleichheit und andere Möglichkeiten zur Förderung von Vielfalt und Inklusion werden im Konzept aufgegriffen. 3) Konzept greift Gründe für Diskriminierung wie beispielsweise ethnische Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, Behinderung, Alter, Religion, politische Meinung, nationale Abstammung oder soziale Herkunft) auf. Die oben genannten Konzepte, wie die Gleichbehandlungspolicy, Diversity-Charta sowie die Charta der Inklusion bilden die Grundlage zur Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung zur Eindämmung, Bekämpfung und Verhinderung von Diskriminierung sowie zur Förderung von Vielfalt und Inklusion im Allgemeinen und werden im Rahmen der spezifischen Verfahren der täglichen Arbeit im ÖBB Konzern und im ÖBB Infrastruktur-Konzern berücksichtigt. Im Jahr 2024 wurde die Gleichbehandlungspolicy im Punkt „Gleichbehandlungsgebot“ weiter verfeinert. Es wurde klargestellt, dass auch die internationalen Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation im Zusammenhang mit Gleichbehandlung betreffend Mitarbeiter:innen zu beachten sind. Mit dem vorliegenden Nachhaltigkeitsbericht werden erstmals Gehaltsscheren zwischen Führungskräften und Mitarbeiter:innen (gemäß ESRS) berichtet. Zur Sicherstellung eines angemessenen Verhältnisses wird das ermittelte Verhältnis wie bereits in der Vergangenheit einer regelmäßigen Überprüfung unterzogen. Die Gesellschaften des ÖBB Konzerns und somit auch der ÖBB Infrastruktur-Konzern verpflichten sich zu einer fairen, regelmäßigen, pünktlichen und vollständigen Entlohnung ihrer Mitarbeiter:innen sowie zur Einhaltung aller geltenden Lohn- und Vergütungsgesetze. Informationen zum Thema Menschenrechte finden sich im Unterkapitel ESRS 2 GOV-4. 118

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