Nachhaltigkeitsbericht 2024 – ÖBB-Infrastruktur AG

ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft NB 90 ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss 119 S1-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertreter:innen in Bezug auf Auswirkungen Die Sichtweisen der Arbeitskräfte des Unternehmens werden im ÖBB Infrastruktur-Konzern sowohl im direkten Austausch mit den Mitarbeiter:innen als auch über gewählte Vertreter:innen (Betriebsrat) und Organisationen erfasst. Diese Sichtweisen fließen in vielfältiger Weise im Rahmen von unterschiedlichen Verfahren bei Entscheidungsprozessen und Maßnahmensetzungen ein. Diese werden im Folgenden näher beschrieben und umfassen die wesentlichen Auswirkungen. Der Austausch erfolgt auf ÖBB Konzern-Ebene durch den ÖBB Vorstand mit dem Konzernpräsidium und im strategischen HR-Management erfolgt ein regelmäßiger Austausch mit dem Ausschussvorsitzenden. Die ranghöchste Person ist der Vorstand. Weiters gibt es unterschiedliche Formate zur regelmäßigen Einbindung der Arbeitnehmer:innenvertretungen im ÖBB Infrastruktur-Konzern. Betriebsrat Die Konzernvertretung bündelt die Kompetenzen aller Betriebsratskörperschaften des ÖBB Konzerns und vertritt auf Konzernebene die gemeinsamen Interessen der Beschäftigten. Der Betriebsrat ist Ansprechpartner für alle für Arbeitnehmer:innen relevanten Belange gegenüber der Leitungsebene. Stellvertretend für die Betriebsratskörperschaften verhandelt der Konzernbetriebsrat im Rahmen des Arbeitsverfassungsgesetzes gesellschaftsübergreifende Themen laufend mit der Konzernleitung. Darüber hinaus wirkt die Konzernvertretung durch ihre Tätigkeit in verschiedenen Funktionen der Gewerkschaftsbewegung und der Politik aktiv an allen für Arbeitnehmer:innen relevante Fragen mit. Europäischer Betriebsrat (EBR) Auf internationaler Ebene ist der Europäische Betriebsrat (EBR) ist Ansprechpartner für die wirtschaftlichen, sozialen und gesundheitlichen Interessen der Beschäftigten des ÖBB Konzerns in Europa. Der EBR ist das Sprachrohr all jener Beschäftigten, die die ÖBB als Arbeitgeber haben, aber in verschiedenen EU und EWR Ländern arbeiten. Gleichzeitig ist der EBR für das ÖBB Konzernmanagement jenes Forum das angesprochen wird, wenn es beispielsweise um das Recht der Beschäftigten geht. Es wird aber auch genützt, wenn über Angelegenheiten informiert wird, die die wirtschaftlichen, sozialen und gesundheitlichen Interessen der Beschäftigten in mehreren Ländern betreffen. Es bestehen keine zusätzlichen Vereinbarungen zu den geltenden Menschenrechten und den entsprechenden Policys im ÖBB Konzern und somit auch für den ÖBB Infrastruktur-Konzern. Weitere Informationen zu den Policiys sind im Unterkapitel ESRS 2 GOV-4 erläutert. Sektoraler Sozialer Dialog Eisenbahnen (SSD) Zusätzlich sind die ÖBB Mitglied im Sektoralen Sozialen Dialog für den Eisenbahnsektor sowie im Steering Committee der Gemeinschaft der Europäischen Bahnen und Eisenbahninfrastrukturunternehmen. Diese dienen dazu, soziale Themen und arbeitsrechtliche Fragen zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innenvertretungen zu diskutieren und Lösungen für branchenspezifische Herausforderungen, wie beispielsweise Arbeitsbedingungen, Digitalisierung, Sicherheit etc., zu entwickeln. Eine transparente Informationspolitik gegenüber Arbeitnehmer:innenvertretungen und die regelmäßige Kooperation gewährleistet eine umfassende Einbindung in alle relevanten Belange und Konzernprojekte, wie beispielweise durch den Ausschuss Inclusion & Diversity oder im Projekt DAK 26). 119

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