Nachhaltigkeitsbericht 2024 – ÖBB-Infrastruktur AG
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft NB 92 ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss 121 S1-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unernehmens Bedenken äußern können Über das in Unterkapitel G1-1 dargestellte Hinweisgeber:innensystem sowie die angeführten Anspechpartner:innen haben die Mitarbeiter:innen jederzeit die Möglichkeit, Bedenken zu äußern. Auf diese Weise können mögliche negative Auswirkungen zeitnah erkannt und vermieden bzw. behoben werden. Die Maßnahmen zum Schutz von Einzelpersonen gegen Vergeltungsmaßnahmen sind ebenfalls im Unterkapitel G1-1 dargestellt. Die angeführten Kanäle werden vom Unternehmen selbst zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen zu Kanälen und dahinterliegende Verfahren werden den Mitarbeiter:innen mitunter über das Intranet zugänglich gemacht oder es werden Initiativen durchgeführt, um die Bekanntheit und das Vertrauen in die Kanäle zu gewährleisten. Das vertrauliche Meldewesen als auch die Gleichbehandlungsstellen (Gleichbehandlungsbeauftragte) sind über Online-Portale und individuelle Kontaktmöglichkeiten gewährleistet. Die entsprechenden inhaltlichen Verantwortungen sind klar im ÖBB Konzern und somit in der ÖBB Infrastruktur-Konzern geregelt und werden bei Vorfällen den Verantwortlichen zugewiesen. Mitarbeiter:innenbefragung (MAB) Eine weitere Möglichkeit der Mitarbeiter:innen zur Äußerung von Bedenken ist die online durchgeführte konzernweite Mitarbeiter:innenbefragung (siehe Unterkapitel S1-2). Die Befragung wird von einem externen Partner durchgeführt und ausgewertet. Die anonymisierten Ergebnisse der MAB werden den Vorständen, Geschäftsführer:innen und Führungskräften vorgestellt. Anschließend werden die Ergebnisse online im ÖBB Intranet veröffentlicht und von den jeweiligen Führungskräften in ihren Abteilungen bekannt gemacht. Um die Ergebnisse der Mitarbeiter:innenbefragung entsprechend zu würdigen, werden je Abteilung individuelle Maßnahmen gesetzt, um eine Verbesserung zu bewirken. Eine Evaluierung der Maßnahmen findet in den jeweiligen Abteilungen selbstständig statt. Zentral erfolgt eine Bewertung zur Verbesserung erst mit der nächsten MAB. Vertrauliches Meldewesen Im Rahmen des strategischen ÖBB Konzernsicherheitsprogramms bietet das vertrauliche Meldewesen eine Plattform für Mitarbeiter:innen, präventiv Unfälle zu vermeiden, Beinaheunfälle und unsichere Zustände aufzuzeigen und somit die Erhöhung der Sicherheit zu unterstützen. Das vertrauliche Meldewesen ermöglicht Mitarbeiter:innen sowie in weiterer Folge den verantwortlichen Führungskräften, unsichere Handlungen und Situationen auch vertraulich zu melden. Damit kann – falls erforderlich – auch ohne Konfrontation mit den Beteiligten auf den Verbesserungsbedarf einer Situation hingewiesen werden. Die Meldung erfolgt über elektronische Plattformen an sogenannte Lösungskoordinator:innen, die die Meldung vertraulich behandeln und einer Lösung zuführen. Eingegeben werden kann eine Beschreibung, Fotos, Ortsangaben, Datum / Uhrzeit der Beobachtung sowie Vorschläge zu Lösungsmaßnahmen. Gleichbehandlungsbeauftragte nach Region Die regionalen Gleichbehandlungsbeauftragten sind vertrauliche Ansprechpersonen für Kolleg:innen in allen Belangen, die mit Diskriminierung in Verbindung stehen. Die Ansprechpersonen sind für alle Mitarbeiter:innen im Intranet zu angeführt. Neben den persönlichen Ansprechpersonen geben Leitfäden für Führungskräfte sowie Booklets für Lehrlinge entsprechende Hilfestellungen. Durch entsprechende E-Learnings sowie standardisierte Onboarding-Prozesse werden die Mitarbeiter:innen über die verfügbaren Kanäle informiert und entsprechend geschult. Hinweise zu Vorfällen werden an die fachlich verantwortlichen Personen innerhalb des Konzerns weitergleitet. Im Falle von Anliegen im Bereich der Diskriminierung erfolgt nach Kontaktaufnahme über die beschriebenen Kanäle die Aufnahme des Sachverhalts, eine rechtliche Information sowie die Prüfung, ob eine Diskriminierung gemäß Gleichbehandlungsgesetz vorliegt. Bei positiver Prüfung erfolgt die Bearbeitung des Falls sowie die Herausarbeitung der individuellen Bedürfnisse und Ziele mit der betroffenen Person. In Abstimmung mit der betroffenen Person werden Möglichkeiten zur Intervention definiert und gegebenenfalls eingeleitet. 121
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