ÖBB Geschäftsbericht 2022
125 Konzernlagebericht CO 2 -Neutralität im Konzern 2040 – 2050 (Scope 1, 2 inkl. Gebäude sowie Scope 3) in unterschiedlichen Anwendungstiefen Gebäude – Erstellung Dekarbonisierungspfad „Gebäude“ in einer ersten Fassung bis Ende des 2. Quartals 2023 – inkl. Berücksichtigung der bereits im Jahr 2022 konzernweit erarbeiteten Stoßrichtungen. – Erstellung Gebäudeoptimierungsplan Konzern 2030/2040 bestehend aus Gebäudenutzungsplan und Gebäudereinvestitions- / -sanierungsplan (erste Version des Plans bis Ende 2023). – Ausstieg aus ölbefeuerten Heizanlagen bis 2030. – Ausstieg aus Fossilgas-Heizanlagen bis 2034. Scope 3 – Bilanzierung der Scope-3-Emissionen der ÖBB gezielt erweitern beziehungsweise weiterentwickeln (Basis zur Dekarbonisierung) – Definition von konzernweit abgestimmten Stoßrichtungen, um die Reduktion der Scope-3-Emissionen strukturiert zu adressieren (Dekarbonisierungspfad) bis 2023 Weitere Verkehrsverlagerungen durch Attraktivierung des Systems und durch Steigerung der Kapazität – sowohl durch konventionellen Ausbau als auch durch Nutzung neuer Technologien (Verdoppelung der Kapazität bis 2040) Infrastruktur Um die erforderliche Verlagerung von Verkehren auf die Schiene zu ermöglichen, wollen die ÖBB die Leistungsfähigkeit der Bahn bis 2040 verdoppeln. Personenverkehr – Mobilitätskette: integrierte Mobilität weiter forcieren (First und Last Mile, ÖBB 360 …). – Qualität weiter steigern: z. ௗ B. Fahrzeitverk ü rzungen, Zug ä nglichkeiten erleichtern. Güterverkehr – Mobilitätskette: Lösungen für die gesamte Mobilitätskette verbessern. – Verfügbarkeiten optimieren und ausreichende Kapazitäten bereitstellen. – Zugang zum System Bahn auch im Güterverkehr vereinfachen. Die ÖBB gehen zur Dekarbonisierung schrittweise und entlang folgender drei Bereiche vor: Mobilität, Gebäude und Scope- 3-Emissionen (Dekarbonisierungspfade). Bereich Mobilität Mobilitätsleistungen mit Bahn und Bus sind das Kerngeschäft der ÖBB und auf sie richtet sich der zentrale Fokus der Klimaschutzstrategie. Ziel ist es, vor allem die THG-Emissionen der für den Schienen- und Busverkehr eingesetzten Energieträger so weit zu reduzieren, dass 2030 Klimaneutralität in diesem Bereich erreicht werden kann. Zu berücksichtigen ist hierbei auch das natürliche Lebensende einzelner Fahrzeugtypen, die durch moderne und emissionsarme Fahrzeuge ersetzt werden. Ob eine Übergangsphase für einzelne Fahrzeugtypen für den Einsatz über 2030 hinaus notwendig ist, wird in den nächsten Jahren im Zuge der Bewertung/Aktualisierung des Dekarbonisierungspfades Mobilität geprüft. LB66 |
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