ÖBB Geschäftsbericht 2023

Konzernabschluss 260 Latente Steueransprüche und Steuerschulden Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden zum 31.12.2023 und 31.12.2022 sind das Ergebnis folgender temporärer Bewertungsunterschiede zwischen den Buchwerten in den IFRS-Jahresabschlüssen und den relevanten Steuerbemessungsgrundlagen, insoweit jene nicht den steuerbefreiten Anteil gemäß § 50 (2) Bundesbahngesetz betreffen: Die latenten Steuern entfallen auf folgende wesentliche latente Steuer- latente Steuer- Bilanzposten, Verlustvorträge und Steuergutschriften ansprüche schulden ansprüche schulden in Mio. EUR 31.12.2023 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2022 Langfristige Vermögenswerte Sachanlagen 9,6 -115,9 18,6 -113,9 Immaterielle Vermögenswerte 1,7 -3,5 1,5 -3,9 Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien 8,8 -0,4 4,6 -5,6 Finanzielle Vermögenswerte 1,1 -36,7 12,8 -158,0 21,2 -156,6 37,5 -281,4 Kurzfristige Vermögenswerte Vorräte 5,4 -0,8 5,8 -0,6 Forderungen Lieferungen und Leistungen 1,8 -0,4 2,5 -0,6 Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 0,3 -0,3 0,1 0,0 Finanzielle Vermögenswerte 0,3 -4,4 0,2 -4,4 7,8 -5,8 8,6 -5,6 Langfristige Schulden Finanzverbindlichkeiten 102,7 -0,3 98,1 -1,2 Rückstellungen 10,0 -2,4 13,1 -4,4 112,7 -2,7 111,2 -5,6 Kurzfristige Schulden Finanzverbindlichkeiten 16,9 -1,9 65,8 -1,0 Rückstellungen 12,3 -9,5 13,5 -17,8 Verbindlichkeiten Lieferungen und Leistungen 1,6 -2,6 2,3 -4,1 Sonstige Verbindlichkeiten 42,4 0,0 4,1 0,0 73,2 -14,0 85,7 -22,9 Steuerliche Verlustvorträge 186,0 0,0 269,7 0,0 Latente Steueransprüche bzw. latente Steuerschulden 400,9 -179,1 512,7 -315,5 Saldierung -174,7 174,7 -310,5 310,5 Saldierte latente Steueransprüche bzw. latente Steuerschulden 226,2 -4,4 202,2 -5,0 Bei der Beurteilung der Werthaltigkeit latenter Steueransprüche trifft der Vorstand eine Einschätzung hinsichtlich der voraussichtlichen Nutzung innerhalb des steuerlichen Planungszeitraums von fünf Jahren. Die Nutzbarkeit von latenten Steueransprüchen setzt ausreichend steuerpflichtiges Einkommen in jenen Perioden voraus, in denen die temporären Unterschiede und Verlustvorträge verwendet werden können. Der Vorstand zieht die geplante Auflösung von latenten Steueransprüchen und das geplante steuerpflichtige Einkommen für diese Beurteilung heran. Die temporären Unterschiede in den Positionen Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte resultieren im Wesentlichen aus dem unterschiedlichen Abschreibungsbeginn (pro rata temporis nach IFRS im Vergleich zur Halbjahresregel nach Steuerrecht) sowie aus abweichenden steuerlichen Anschaffungskosten. Die temporären Unterschiede aus den finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten entstehen im Wesentlichen aufgrund der unterschiedlichen Bewertung der Derivate nach IFRS (Bewertung zum beizulegenden Zeitwert) und Steuerrecht (Drohverlustrückstellung). Für die österreichische körperschaftssteuerliche Gruppe ergibt sich zum 31.12.2023 ein Überhang aktiver latenter Steuern aus temporären Differenzen in Höhe von rd. 39,4 Mio. EUR (Vj: rd. -68,1 Mio. EUR), die im Wesentlichen auf Bewertungsunterschiede der ÖBB-Infrastruktur AG zurückzuführen sind. Darüber hinaus stammen aktive latente Steuern in Höhe von rd. 5,0 Mio. EUR (Vj: rd. 4,7 Mio. EUR) sowie passive latente Steuern in Höhe von rd. -4,4 Mio. EUR (Vj: rd. -5,0 Mio. EUR) aus ausländischen Tochterunternehmen. Die latenten Steuern resultieren aus aktiven oder passiven Überhängen nach vorgenommenen Saldierungen auf Gesellschaftsebene. Aufgrund der Planungsrechnung konnten zudem aktive latente Steuern aus Verlustvorträgen in der Höhe von rd. 186,0 Mio. EUR (Vj: rd. 269,7 Mio. EUR) gebildet werden. Davon stammen rd. 28,4 Mio. EUR (Vj: rd. 156,1 Mio. EUR) von der ÖBB-Infrastruktur AG, rd. 85,8 Mio. EUR (Vj: rd. 112,6 Mio. EUR) von der ÖBB-Personenverkehr AG und rd. 71,0 Mio. EUR (Vj: rd. 0,0 Mio. EUR) von der ÖBB-Holding AG. Die Erfassung der passiven latenten Steuern auf Stromderivate erfolgt überwiegend im sonstigen Ergebnis. Der Rückgang der passiven latenten Steuern auf Stromderivate hat auch einen Rückgang der aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge zur Folge, der jedoch ergebniswirksam erfasst wird.

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