ÖBB Geschäftsbericht 2023

281 Konzern- abschluss Erwarteter Zahlungszeitpunkt für die Rückstellungen Langfristige Rückstellungen werden soweit anwendbar laufzeitabhängig mit Zinssätzen von 2,6 bis 8,8% (Vj: 3,2 bis 16,6%) abgezinst. Anpassungen aufgrund der Änderung des Diskontierungsfaktors fielen in einem unwesentlichen Umfang an. Von den sonstigen Rückstellungen sind rd. 344,5 Mio. EUR (Vj: rd. 223,4 Mio. EUR) als langfristig einzustufen. Bei diesen Rückstellungen liegt der erwartete Zahlungszeitpunkt nach 2024. Bei den als kurzfristig eingestuften Rückstellungen wird damit gerechnet, dass es im Jahr 2024 zu einem Mittelabfluss kommt, wobei überwiegend die Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten sowie Teile der Rückstellungen für Umweltschutzmaßnahmen und Stilllegungskosten, Freimachungskosten und ähnliche Verpflichtungen als kurzfristig eingestuft wurden. Sofern Unsicherheiten über die Fälligkeit bestehen, wurden die betroffenen Rückstellungen überwiegend als kurzfristig eingestuft. 27. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 31.12.2023 in Mio. EUR kurzfristig langfristig Gesamt Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.614,4 0,0 1.614,4 Sonstige Verbindlichkeiten 1.232,4 25,4 1.257,8 davon Abgrenzungen Bundeszuschüsse 289,9 0,0 289,9 davon Abgrenzungen Personal 237,8 0,0 237,8 davon sonstige Abgrenzungen 130,6 22,8 153,4 davon aus betrieblichen Steuern 109,2 0,0 109,2 davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 59,3 0,0 59,3 Gesamt 2.846,8 25,4 2.872,2 31.12.2022 in Mio. EUR kurzfristig langfristig Gesamt Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.373,9 0,0 1.373,9 Sonstige Verbindlichkeiten 1.565,5 26,5 1.592,0 davon Abgrenzungen Bundeszuschüsse 737,9 0,0 737,9 davon Abgrenzungen Personal 236,4 0,0 236,4 davon sonstige Abgrenzungen 119,0 23,5 142,5 davon aus betrieblichen Steuern 56,7 0,0 56,7 davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 49,1 0,0 49,1 Gesamt 2.939,4 26,5 2.965,9 Das Management geht davon aus, dass der Buchwert der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen annähernd ihrem beizulegenden Zeitwert entspricht. In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind in Höhe von rd. 52,0 Mio. EUR (Vj: rd. 62,6 Mio. EUR) Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten, die aber aufgrund von IAS 1.70 trotzdem als kurzfristig auszuweisen sind. In den Abgrenzungen für Personal werden vor allem die Posten „Überstunden” und „nicht konsumierte Urlaube” angesetzt. Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich außerdem aus dem Nettobarwertvorteil der CBL-Transaktionen in Höhe von rd. 1,6 Mio. EUR (Vj: rd. 2,0 Mio. EUR), Fahrkartenvorverkäufen über rd. 47,9 Mio. EUR (Vj: rd. 42,2 Mio. EUR) sowie aus abzugrenzenden Erträgen aus Baurechts- und Mietverträgen über rd. 7,2 Mio. EUR (Vj: rd. 11,3 Mio. EUR) zusammen. Zu den Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von rd. 36,6 Mio. EUR (Vj: rd. 20,6 Mio. EUR) zählen im Wesentlichen vorzeitig erhaltene Einzahlungen auf Erlöse für Folgeperioden, die unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen werden. Alle im Vorjahr erfassten Vertragsverbindlichkeiten wurden in der Berichtsperiode als Umsatzerlöse erfasst. Weitere Angaben zu der Abgrenzung Bundeszuschüsse finden sich in der Erläuterung 32.

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