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RUBRIK REISE- UND ZAHL NGSBEDINGUNGEN 166 Die Buchung einer oder mehrerer Reiseleis- tung(en) der FTI Touristik GmbH (im Folgenden FTI) erfolgt auf Grundlage der folgenden Reise- und Zahlungsbedingungen und zwar für Pauschalreiseverträge zu denen auch die Rei- sen mit Sonderkennzeichnung wie z.B.„XFTI“ und Kreuzfahrten zählen und Verträge über touristische Einzelleistungen Darunter sind zu verstehen: - Verträge über reine Übernachtungs- und Be- herbergungsleistungen in Hotels, Ferienappartements und Ferienhäusern (insb.„Nur-Hotel“) - Verträge über reine Beförderungsleistungen wie insbesondere über Flugleistungen (insb. „Nur-Flug“ als Charterflug, Linienflug oder mit der Kennzeichnung„FFLY“), Mietwagen oder Transferleistungen ohne weitere Rei- seleistung - Verträge über sonstige touristische Einzel- leistungen wie insbesondere Eintrittskarten und Skipässe mit folgenden Abweichungen: Ausschließlich für Pauschalreisen (und nicht für touristische Einzelleistungen) gelten die folgenden Klauseln der Reise- und Zahlungs- bedingungen: 3. (1) Insolvenzsicherung 5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 7. Vertragsübertragung auf Ersatzperson 9. (1) a) Rücktritt vor Reisebeginn/Entschädigung Ausschließlich für Pauschalreisen und nur für touristische Einzelleistungen in Form vonVer- trägen über reine Flugleistungen (und nicht für touristische Einzelleistungen in Form von reinen Übernachtungsleistungen und sonsti- ge touristische Einzelleistungen) gilt der fol- gende Punkt der Reise- und Zahlungsbedin- gungen: 5. Beförderungsleistungen Sie werden auf die Anwendbarkeit der einzel- nen Klauseln dieser Reise- und Zahlungsbe- dingungen auf Pauschalreisen und/oder tou- ristische Einzelleistungen zusätzlich an der entsprechenden Stelle hingewiesen. Von der Anwendung dieser Reise- und Zahlungsbe- dingungen generell ausgenommen sind Bu- chungen von Mietwagen aus dem Programm „driveFTI“ und„Cars & Camper“. 1. Abschluss des Vertrages (1) Mit Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) bie- ten Sie FTI verbindlich den Abschluss eines Vertrages über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen an. Mögliche Buchungswege (z.B. schriftlich, telefonisch, online etc.) sind insbesondere Buchungen über Reisevermitt- ler wie z.B. Reisebüros, Onlinereiseportale und mobile Reiseverkäufer oder direkt über FTI. Oftmals erhalten Sie von Ihrem Reisevermittler zunächst eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Reiseanmeldung. (2) Mit Zugang der Buchungsbestätigung/ Rechnung von FTI über die von Ihnen ge- wünschten Reiseleistungen (unter der von Ih- nen angegebenen Anschrift oder E-Mail-Ad- resse) oder an Ihren Reisevermittler kommt der Vertrag zwischen Ihnen und FTI zustande. 2. Beförderungsbeschränkungen für schwangere Reisende und Kinder auf Kreuzfahrten. Bitte haben Sie Verständnis da- für, dass aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Ver- sorgung auf dem Schiff folgende Beförde- rungsbeschränkungen gelten: Schwangere Reisende, die sich zur Zeit der Einschiffung bis zur 21. Schwangerschaftswoche befinden, müssen eine ärztliche Reisefähigkeitsbestä- tigung vorweisen. Ab der 22. Schwanger- schaftswoche wird die Beförderung abge- lehnt. Kinder, die zur Zeit der Einschiffung noch nicht drei Monate alt sind, werden nicht befördert. Auf allen Routen mit drei oder mehr aufeinanderfolgenden Seetagen gilt für Kinder zum Zeitpunkt der Einschiffung ein Mindestalter von zwölf Monaten. Auf die üblichen Beförderungsbeschränkun- gen bei Flugreisen wird hingewiesen. 3. Insolvenzsicherung ausschließlich für Pauschalreisen / Allgemeine Zahlungskonditionen für Pauschalreisen und Einzelleistungen / Rücktritt bei Zahlungs- verzug (1) Bei Buchung einer Pauschalreise erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung/ Rechnung gleichzeitig den Nachweis über die Insolvenzsicherung (Sicherungsschein des Kundengeldabsicherers Deutscher Rei- sesicherungsfonds GmbH (DRSF), Sächsische Straße 1, D-10707 Berlin) für alle von Ihnen auf die gebuchte Pauschalreise zu leistenden Zahlungen. (2) Zahlungen auf die gebuch- te(n) Pauschalreise(n) unter der Vorausset- zung des Vorliegens des unter (1) genann- ten Sicherungsscheins bzw. auf gebuchte(n) touristische(n) Einzelleistung(en) sind durch Sie wie folgt zu leisten: a) Mit Erhalt der Bu- chungsbestätigung/Rechnung wird eine An- zahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises bzw. bei Pauschalreisen mit der Kennzeich- nung„XFTI“ in Höhe von 35% des Gesamt- preises zur Zahlung fällig. FTI behält sich vor, bei bestimmten Reiseleistungen eine höhere Anzahlung zu verlangen, die Ihnen in diesem Fall vor Buchung mitgeteilt wird. Prämien für von Ihnen über FTI gebuchte Reiseversi- cherungen (vgl. Ziffer 14) sind in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig. Der Restbetrag ist 20 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen. Bei Ver- trägen, die weniger als 20 Tage vor Reisean- tritt geschlossen werden, ist der Gesamtpreis sofort zur Zahlung fällig. Etwas anderes gilt, wenn sich FTI in der Leistungsbeschreibung ein Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 6 (Mindestteilnehmerzahl/Rücktritt we- gen Nichterreichens) vorbehalten hat. In die- sem Falle ist die Restzahlung erst dann fällig, wenn die in der vorvertraglichen Unterrich- tung sowie auf der Buchungsbestätigung/ Rechnung genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts abgelaufen ist und das Rück- trittsrecht nicht ausgeübt wurde. b) Zahlungen sind von Ihnen, soweit nicht auf der Buchungsbestätigung/Rechnung eine Inkassoberechtigung des Reisevermittlers ausdrücklich vermerkt ist, direkt an FTI an die dort genannte Kontoverbindung zu leisten. Sämtliche Zahlungen sollten möglichst unter Angabe der auf der Buchungsbestätigung/ Rechnung ersichtlichen Vorgangsnummer geleistet werden. (3) Im Fall der nicht fristge- rechten oder nicht vollständigen Anzahlung oder Restzahlung behält sich FTI nach Mahnung mit Fristset- zung vor, den Rücktritt vom Vertrag zu erklä- ren und Schadensersatz entsprechend den Stornosätzen nach Ziffer 9 (2) in Verbindung mit den am Ende dieser Reise- und Zahlungs- bedingungen bekannt gegebenen Entschädi- gungssätzen zu verlangen. Gesonderte, von diesen abweichende Entschädigungssätze gelten, soweit diese in der Leistungsbeschrei- bung ausgeschrieben oder Ihnen vor Bu- chung mitgeteilt wurden und im Rahmen der Buchungsbestätigung/Rechnung aufgeführt sind. Anderweitige Verdienstmöglichkeiten werden von FTI berücksichtigt. Dem Kunden ist es vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass keiner oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. 4. Wesentliche Eigenschaften / Leistungsänderung / Nebenabreden (1) Die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen ergeben sich aus den von FTI bekannt gegebenen vorvertraglichen Informationen, der Leistungsbeschreibung im Katalog beziehungsweise aus der Darstel- lung auf den veranstaltereigenen Websites im Internet sowie aus den hierauf Bezug neh- menden Angaben in der Buchungsbestäti- gung/Rechnung von FTI. Leistungsbeschrei- bungen in Katalogen oder auch Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für FTI nicht verbindlich. (2) FTI behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn eine Änderung wesentlicher Eigenschaften der Reiseleistungen, die nicht den Reisepreis betreffen und vom vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen, zu erklären, wenn die- se Änderung unerheblich ist. Eventuelle Ge- währleistungsansprüche bleiben unberührt. FTI wird Sie über solche Änderungen vor Rei- sebeginn unverzüglich auf einem dauerhaf- ten Datenträger klar, verständlich und in her- vorgehobener Weise informieren. (3) Ist FTI zu einer erheblichen Änderung wesentlicher Eigenschaften der Reiseleistungen oder zur Abweichung von besonderen Vorgaben von Ihnen, die Inhalt des Vertrags geworden sind, gezwungen, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von FTI gesetzten angemessen Frist die Änderung anzunehmen oder ohne Zahlung einer Entschädigung zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwerti- gen anderen Reise zu verlangen, soweit FTI in der Lage ist, eine entsprechende Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrkosten für Sie an- zubieten. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Reagieren Sie gegenüber FTI nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. (4) Hatte FTI für die Durchführung der geän- derten Reiseleistungen bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kos- ten wird Ihnen der Differenzbetrag erstattet. 5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschrif- ten bei Pauschalreisen FTI wird ausschließ- lich die Reisenden, die eine Pauschalreise gebucht haben, über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizei- liche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendi- gen Visa vor Vertragsabschluss unterrichten. Die Reisenden sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell er- forderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachtei- le, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vor- schriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten / zu Lasten der Reisenden. Dies gilt nicht, wenn FTI, oder wenn die Pauschalreise über einen Reisevermittler vertraglich zugesagt wird, der Reisevermittler, unzureichend oder falsch in- formiert hat. Insofern steht FTI auch für ein Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen ein. 6. Mindestteilnehmerzahl / Rücktritt wegen Nichterreichens Soweit FTI die Min- destteilnehmerzahl sowie den Zeitpunkt (Rücktrittsfrist 30 Tage), bis zu welchem die Erklärung dem Kunden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zuge- gangen sein muss in der jeweiligen vorver- traglichen Unterrichtung sowie auf der Bu- chungsbestätigung/ Rechnung angegeben hat, behält FTI sich vor, vom Vertrag wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl zurückzutreten. FTI behält sich bei bestimm- ten Reiseleistungen eine andere, innerhalb der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten lie- gende, Rücktrittsfrist vor, die Ihnen in diesem Fall vor Buchung mitgeteilt wird. Wird die Rei- seleistung aus diesem Grund nicht erbracht, wird FTI unverzüglich von Ihnen geleistete Zahlungen auf den Reisepreis zurückerstat- ten. Der Reisende hat das Recht, die Teilnah- me an einer mindestens gleichwertigen ande- ren Reise zu verlangen, soweit FTI in der Lage ist, eine entsprechende Reise aus ihrem Ange- bot ohne Mehrkosten für Sie anzubieten. 7. Vertragsübertragung auf Ersatzperson bei Pauschalreisen Der Reisende hat im Rah- men einer Pauschalreise das gesetzliche Recht, von FTI durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflich- ten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall recht- zeitig, wenn sie FTI 7 Tage vor Reisebeginn zu- geht. FTI kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte die vertragli- chen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt der Dritte in den Pauschalreisevertrag ein, haften er und der Reisende FTI als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die FTI (z.B. seitens der Leistungsträger) durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten (z.B. durch die Not- wendigkeit der Buchung einer anderen Tarif- klasse bei Flugtickets, Ticketausstellungskos- ten). 8. Umbuchung / Namenskorrektur (1) Auf Ihren Wunsch nimmt FTI bei Pauschal- reisen oder auch touristischen Einzelleistun- gen, soweit nachfolgend nicht ausgeschlos- sen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit bis zum 30. Tag vor Anreise einmalig eine Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart bzw. bei touristischen Ein- zelleistungen eine Änderung des Reisenden vor (Umbuchung). Für die Umbuchung fällt neben dem sich neu ergebenden Reisepreis ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von € 30 pro Person an. Für Umbuchungen von Mietwagen bis Mietbeginn fällt kein Bearbeitungsentgelt an. Soweit durch die Änderung Mehrkosten seitens der Leistungsträger (z.B. Ticketausstel- lungskosten etc.) anfallen, werden diese ge- sondert belastet. Die Umbuchung ist für fol- gende Reiseleistungen ausgeschlossen: - Pauschalreisen: Pauschalreisen mit Linienflügen, Pauschalrei- sen mit der Kennzeichnung „XFTI“, Kreuzfahr- ten, Rundreisen jeglicher Art, Wohnmobile & Camper - touristische Einzelleistungen: Nur-Flüge mit der Kennzeichnung „FFLY“, sonstige touristische Einzelleistungen wie Ein- trittskarten, Verkehrsmitteltickets und sonsti- ge Tickets - Reiseleistungen, für die gesonderte Entschädigungssätze vereinbart sind Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erfor- derlich ist, weil FTI Ihnen gegenüber keine, eine unzureichende oder falsche vorvertrag- liche Information gegeben hat. In diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. (2) Für eine nachträglich erforderlich werden- de Korrektur oder Ergänzung des Namens, die auf eine Falschangabe durch den Anmelder / Reisenden oder auf die nachträgliche Ände- rung des Namens des Reisenden zurückzu- führen ist, wird ein Bearbeitungsentgelt von € 30.- pro Person berechnet. Der Nachweis, dass FTI keine oder wesentlich niedrigere Kosten ent- standen sind, bleibt dem Reisenden vorbe- halten. Durch die Korrektur / Ergänzung des Namens entstehende Mehrkosten (z.B. Neu- ausstellung von Linienflugtickets) werden an den Reisenden weiterbelastet. Reise- und Zahlungsbedingungen für Pauschalreisen und touristische Einzelleistungen für Buchungen bei österreichischen Reisevermittlern

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